Dreizehntes Kapitel.
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7. Die ethische Nutzensfrcundschaft dagegen verfährt bei ihrenLeistungen nicht unter mündlich fest bestimmten Bedingungen, son-dern was sie dem Andern thut, das thut sie ihm als einem Freunde,macht damit ihm ein Geschenk, oder wie man es sonst nennen will^).Dabei verlangt aber doch der Leistende im Stillen, das Gleiche odermehr wieder zu empfangen, als wenn er seine Leistung nicht umsonstgegeben, sondern nur geborgt hätte. — 8. Erfolgt daher die Aus-gleichung nicht aus solche Art, wie er bei seiner Leistung im Sinnegehabt hatte, so wird er sich beklagen. Das kommt aber daher, daßzwar alle, oderdochdie meisten Menschen das Sittlich-Schöne wollen, aber doch für sich dasVortheilhastevorziehen. Nun ist es etwas Schönes, Jemand Gutes zu thun,ohne den Gedanken an Wiedervergeltung, aber etwas Gutes sich an-thun lassen, ist vortheilhaft.
9. Als allgemeine Regel gilt also für den, der mit Jemandim Verhältnisse der von mir als ethische bezeichneten Nutzenssreund-schaft steht: erstatte wieder, wenn du dazu im Stande ist, denWerth dessen, was du empfingest, und zwar unaufgefordert, sobalddu merkst, daß der Andere aus eigennütziger Absicht handelte —denn zur wahren Freundschaft muß man keinen Menschen zwin-gen —; gestehe dir also lieber, daß du dich von vorn herein inihm geirrt und von einem Menschen Dienste und Leistungen ange-nommen habest, von dem du solche nicht hättest annehmen müssen,
freundschaftlichen Elemente in Geschäften und Verträgen nicht statt <s. Wachs-muth II, I, S. 22 Z ff.), denn dort mangelte überhaupt die hohe Geltung desbloßen Wortes bei Verträgen, und Eid und Zeugen waren ei» allgemeinbeobachtetes Sicherheiten,ittel (WachSmuth II, I, S. 175t. Dagegen bei denIndern herrschte, wie wir später sebcn werden, der von Aristoteles hier er-mähnte Rechtsgrundsah. S. Nicol. DamaSccnuS p. z>4 e,I. IUP8.
b) ES fehlt augenscheinlich, wie man auch aus dem Folgenden steht, demPhilosophen ein entsprechender Ausdruck zur Bezeichnung eines ohne Ansprücheans Wiedererstattung oder Gegenleistung gewährten Freundschaftsdienstes.
Ergänze: das würdest du aber thun, wenn du die Wiedererstattungdes geleisteten Dienstes weigertest, und somit den Andern faktisch überzeuge»wolltest, daß er das dir Geleistete als wahrer Freund, ohne eigennützige Ab-sicht, geleistet habe. Der Ausdruck selbst ist wohl als provertiesi zu denken,wie bei Sophokles Neck. Nol. 772 n. a.