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Achtes Buch.
6. Das Verhältuiß der Brüder zu einander gleicht einem timo-kratischen; sie sind nämlich gleichberechtigt, außer insoweit sie durchihr Alter von einander verschieden sind. Daher auch, wenn dieserUnterschied sehr bedeutend ist, ihre Freundschaft nicht mehr einebrüderliche sein kann. Demokratie endlich findet sich hauptsächlichin solchen Häusern, wo das Familienoberhaupt ganz fehlt — dennda find alle gleich — und ferner in solchen, wo das Oberhaupt einschwacher Mann ist und jeder Einzelne thun und lassen kann, waser will.
Elftes Kapitel.
K°p- In jeder von diesen Staatsversaffungen nun hat die Freund-Beik. schaft genau denselben Umfang, wie das Rechtsverhältniß; dasFreundschastsverhältniß des Königs zu seinen Unterthanen bestehtin einem überwiegenden Wohlthun; denn er ist ein Wohlthäterseiner Unterthanen, sofern er als ein guter eifrig für sie sorgt, damitsie sich wohl befinden, wie der Hirt für seine Schafe'), daher dennauch Homer seinen Agamemnon den „Hirten der Völker" nannte.— 2. Solcher Art ist nun auch die väterliche Freundschaft, nur daßsie von der königlichen sich durch die Größe der Wohlthaten unter-fcheidet, denn der Vater ist Urheber des Daseins, das für das höchstevon allen Gütern gilt, und ihm dankt das Kind zugleich seine Er-nährung und Erziehung. Dies Verhältniß erstreckt sich im Bewußt-sein der Menschen auch auf die Voreltern, und es ist eine Anordnungder Natur, daß der Vater über die Söhne, die Voreltern über die
politischen Einfluß hatten (Politik II, Kap. k, §. >0 ff.), was Aristoteles sehrtadelt. — Ucberhaupt war im Alterthum das „Pantoffelregiment" verbreiteter,als man meistens denkt. Menander, der griechische, und PlautuS, der römischeLustspieldichter, bezeugen eS hinreichend. Schon PhokylideS, der griechische Lyri-ker (lebend im sechsten Jahrh. vor Christi Geburt) warnt davor, „eine reicheFrau heimzuführen", weil man sonst „ihr Sklave werde".
I) Ein uralter, auch aus der Bibel (Ezech. Kap. 34 und sonst) bekannterVergleich. Vgl. Platons Gesetze IV, p. 713 c. und Sueton Tiber'S LebenKap. 32.,.