Druckschrift 
1 (1891) Nikomachische Ethik (2. Aufl.), Eudemische Ethik
Entstehung
Seite
299
Einzelbild herunterladen
 

Zehntes Kapitel.

299

Sklaven, denn hier ist cs der Nutzen des Herrn, für den Alles ge-schieht. Allein dies Verhältniß ist ein richtiges?), jenes Persischedagegen ein falsches; denn nach Maßgabe der Verschiedenheit derbeherrschten Personen muffen auch die Arten der Herrschaft verschie-den sein.

ö. In der Vereinigung von Mann und Weib ist das Verhält-niß ein aristokratisches, denn hier herrscht der Mann als der Wür-digere, aber nur in allen denjenigen Dingen, wo der Mann handelnsoll und muß, während er dagegen dem Weibe alles das überläßt,was für sic paßt. Macht der Mann in allem und jedem den Ober-herrn, so verwandelt er sein Regiment in Oligarchie, denn dazu ister nicht durch seine höhere Würdigkeit berechtigt, und er herrschtnicht mehr blos, weil und insoweit er der Bessere ist. Bisweilenaber sind es auch die Frauen, welche das Regiment führen, wenn sieErbtöchter sind. In solchen Fällen ist denn natürlich die Basis derHerrschaft nicht Tüchtigkeit, sondern Reichthum und Macht, gradewie in den Oligarchien ^).

Vgl. darüber Arist. Politik I, Kap. 2. h. 13; Kap. 5, h. II. DerSklave ist einbeseeltes Werkzeug" ll. unten Kap. I I, §. S). Für den wirk-lichen Sklaven paßr nur eine tyrannische Herrschaft (Politik III, Kap. S,§. 3 ff.). Sofern der Sklave aber daneben auch Mensch ist, nimmt Aristotelesauch ein menschliches Verhältniß des Herrn zu ihm in Anspruch. S- Politik I,Kap. S, §. II.

b) Nach Aristoteles ist also das eheliche Verhältniß (die Koinvnie oder derVerein von Mann und Weib) der Aristokratie, d. h. der NegierungSformund Verfassung, wo die Besten und Tüchtigsten herrschen, nur dann gleich, wennjeder Theil hinsichtlich der ausübenden Gewalt in den Verhältnissen des täg-lichen Lebens sich in den durch Natur uns Sitte gegebenen Schranken hält,wenn also die Frau die höhere Natur der Mannes anerkennt (Politik I, Kap. 2,§. 12). Oligarchifch dagegen wird das Verhältniß, wenn der Mann denabsoluten HauStyrannen spielt (rcvAtküeur-), sich in das Departement der Fraumischt, den Topfgucker macht, oder wenn die Frau, fußend auf das zugebrachteVermögen, sich das Regiment ancignet- SolcheErbtöchter", d. h. Töchter,denen nach dem Erlöschen des MannSstammcS in einem Geschlechts das ge-summte Vermögen zufiel (s. WachSmuth II, I, IKS u. 173) verheirathete derStaat gewöhnlich an den nächsten Verwandten, und sie genossen überhaupt vor-zugsweise den staatlichen Schuh. In Sparia waren zu Aristoteles Zeit zweiFünftel des GrundbesiheS in den Händen der Frauen, die daher dort großen