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Achtes Buch.
3. Das Königthum aber ist diejenige Regierungsform, ausder der Uebergang zur Tyrannis stattfindet, denn die Tyrannis isteine Fäulniß der Monarchie, und ein böser König wird natürlichTyrann. Der Uebergang dagegen aus Aristokratie in Oligarchiegeschieht durch die Schlechtigkeit derer, welche die Regierung inHänden haben, nämlich wenn diese die Güter und Würden desStaats ohne Rückficht auf Verdienst und Würdigkeit vertheilcn, alleoder doch die meisten Güter sich selbst, und die Regierungsämterimmer denselben Personen und Familien zutheilen, und das Reich-sein als das Höchste ansehn. Da sind es denn Wenige, welche dieHerrschaft führen, und Schlechte statt der Besten und Wackersten. —Aus Timokratie endlich geht es über in Demokratie, denn das findGrenznachbarn. Auch die Timokratie nämlich will Massenherrschaftsein, und alle, die in ihr den Census besitzen, find auch wirklichGleichberechtigte.
Am wenigsten fehlerhaft^) ist nun die Demokratie, weil sieja nur um Weniges sich von der Form der Timokratie entfernt.
4. Die Umwandlungen der Staatsverfassungen vollziehen sichalso hauptsächlich aus die angegebene Art und Weise, weil so derUebergang durch die kleinsten und leichtesten Veränderungen geschieht.Abbilder und gleichsam Modelle von jenen Staatsverfassungen kannman auch in den Familien sehen. So z. B. ist das Verhältniß desVaters zu seinen Söhnen ein Bild des Königthums; denn dieKinder find Gegenstand der Sorge des Vaters. Daher nennt auchHomer den Zeus Vater, denn das Königthum will ein väterlichesRegiment sein. — Bei den Persern dagegen ist das Regiment desVaters ein tyrannisches, denn sie behandeln ihre Söhne wie Skla-ven b). Tyrannisch ist aber auch das Verhältniß des Herrn zu
6) WachSmuth I, I, S. IVS ff.
Nämlich unter den Ausartungen (Parckbasen) der drei Verfassung-,
formen.
Vgl. Arissot. Politik I, Kap. 5, h. 2.
6) Dies ist die einzige Belegstelle über daS Verhältniß der väterlichenGewalt in Persien, welche von dem hellenischen, wie es z. B. zu AristotelesZeit in Athen sich gestellt hatte, sehr abwich. S. WachSmuth ll, l, S. 172 ff.Dacier, Att. Prozeß S. 288 ff. S. 477.