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1 (1891) Nikomachische Ethik (2. Aufl.), Eudemische Ethik
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Neuntes Kapitel.

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als jeden Menschen sonst. Es liegt aber in der Natur der Sache,Laß zugleich mit der Freundschaft sich auch die Rechte und Pflichtender Gerechtigkeit steigern, da beide mit denselben Dingen zu thunhaben und sich gleich weit erstrecken.

-j. Was die Genossenschaften anlangt, so erscheinen sie sämmt-lich als Glieder der Staatsgenossenschaft; denn die Menschenschließen sich auf der Lebensreise an einander an zur Erreichungirgend eines Nutzens, und indem sie sich gegenseitig etwas von denzum Leben nothwendigen Dinge gewähren. Und so glaubt mandenn auch, daß selbst die Staatsbeginne sowohl ihr ursprünglichesEntstehen, als ihr Bestehen dem Nutzen verdanken. Denn ihn^)haben die Gesetzgeber im Auge, und darum sagen sie: gerecht sei,was dem gemeinen Besten frommt ^).

5. Alle übrigen Verbindungen nun streben nur nach einempartikulären Nutzen, (während die bürgerliche Gesellschaft ganz undvoll das allgemeine Beste zum Zweck hat), wie z. B. die Schiff-fahrtsgcnossen nach dem Nutzen, der sich aus die Fahrt betrifft, seidieser nun Erwerb von Geld oder sonst etwas dergleichen; dieKriegsgenossen nach dem, der sich auf den Krieg bezieht, möge nunGeld, oder Sieg, oder Eroberung einer Stadt das Ziel ihrer Wünschesein; und ebenso auch die Phyleten und Demoten. Einige Verbin-dungen scheinen sogar nur Vergnügen zu ihrem Zwecke zu haben,wie die der Thiasoten und Eranisten, bei denen es auf gemeinsameOpfer und geselliges Zusammensein abgesehen ist. Alle diese Ver-eine jedoch sind offenbar dem staatlichen Vereine untergeordnet; denndieser hat nicht den momentanen Nutzen zur Absicht, sondern umfaßtdas gesammte Leben ^). Indem nun die Menschen in jenen Vereinen

4) Der Nutzen ist hier dasgemeine Beste", das Gemeinwahl, das, warÄsten frommt.

Vgl. oben V, Kap. I; Politik III, Kap. 4, §. 7 u. Kap. 7, §. I.6) Der Text ist in diesem Paragraphen offenbar verdorben und schwerlichmit den bisherige» kritischen HülfSmirreln herzustellen. Zum Glück leidet derSin» des Ganzen nicht wesentlich unter dieser Textverderbniß, deren genauereBetrachtung ich einer ScparatauSgabe der beiden Bücher von der Freundschaft-Vorbehalten muß. Zum Verständnis des Einzelnen diene Folgendes:

Schifffahrtsgenossen lPlvtöreS» sind Mitglieder einer SeehandlungS-