Fünftes Kapitel.
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von ihnen beherrscht wird, so ist das nicht Unenthaltsamkeit oderUnenthaltsamkeit schlechtweg im einfachen und eigentlichen Sinne,sondern man bezeichnet es nur so der Aehnlichkcit wegen, gleichwieman auch denjenigen, der sich von dieser oder jener Leidenschafts-aufwallung beherrschen laßt, nur als „nnenthaltsam" mit dem Zusatzein der oder der Leidenschaft bezeichnet, aber nicht „uncnthaltsam"schlechtweg nennen darf. — 6. Alle und jede übermäßige Dummheit,Furchtsamkeit, Zügellosigkeit oder Grausamkeit ist nämlich entwederrein bestialer Natur oder krankhaft; denn wer von Natur so geartetist, daß er vor allem und jedem erschrickt, selbst bei dem Pfeifen einerMaus 4), der hat eine thierische Furchtsamkeit, wogegen es einenAndern gab, der sich in Folge einer Krankheit vor Katzen fürchtete.Und was die Dummen betrifft, so gibt es Einige, die unvernünftigin Folge ihrer Natur sind und deren Leben bloß auf sinnliche Vor-stellungen eingeschränkt ist, und diese sind eben thierisch dumm,wie z. B. einige ferne Barbarenstämme ^); die Dummheit Andererdagegen rührt von Krankheiten her, wie z. B. bei den Epileptischenund bei den Gehirnkrankcn. — 7. Hier kann ein doppeltes Vorkommen,entweder daß Einer eine solche krankhafte Begierde blos hat, sichaber nicht von ihr bewältigen läßt, wie wenn z. B. ein Phalarisder Begierde widerstünde, ein Kind zu verspeisen, oder unnatürlicheWollust zu üben; oder er kann sie nicht bloß haben, sondern auchvon ihr bewältigt werden.
8. Also: wie der Ausdruck und Begriff Lasterhaftigkeit einmalabsolute menschliche Schlechtigkeit bedeutet, ein andermal miteinem Zusatze die thierische oder krankhafte, aber'nicht die absoluteSchlechtigkeit bedeutet: ganz ebenso ist offenbar auch der Begriffund Ausdruck „Unenthaitsamkeit" ein doppelter, und bedeutet baldeine thierische, bald eine krankhafte; Unenthaltsamkeit im absolutenund eigentlichen Sinne dagegen ist allein diejenige, welche dermenschlichen Unmäßigkcit oder Zügellosigkeit entspricht und mitihr gleichen Wirkungskreis hat.
Bgl. Arist. Politik VII, Kap. I. §. r.
5, Val Buch III, Kap. 7. §. 7. und Herodot IV, §. 46 und §. 173.