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1 (1891) Nikomachische Ethik (2. Aufl.), Eudemische Ethik
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Dreizehntes Kapitel.

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sein, ohne praktische Klugheit, und daß man andererseits ebenso-wenig klug sein kann, ohne ethische Tugend.

Aber aus diesem Wege?) findet, meine ich, auch die Frage ihreLösung, wenn Jemand beharppten sollte,daß die Tugenden sich voneinander sondern, da ja erfahrungsmäßig selbst der von der Naturbegabteste Mensch nicht für alle zusammen gleich begabt sei, so daßcs sehr wohl Vorkommen könne, daß Jemand die eine Tugend bereitsim Besitz habe, die andere aber noch nicht". Dies ist nämlich inBetreff der natürlich angebornen Tugenden allerdings möglich, alleinin Bezug aus diejenigen, zu Folge deren Einer ein tugendhafterMensch schlechtweg heißt, ist es nicht möglich. Denn die praktischeKlugheit ist nur eine, und wo sie vorhanden ist, da werden mitihr auch alle Tugenden vorhanden sein. 7. Es ist aber klar, daß,wenn sie (die Klugheit) auch nicht zur Beförderung des guten Han-delns beitrüge, der Mensch ihrer dennoch nothwendig bedürfte, weilsie eben doch immer Tugend eines Thcils der Seele ist, und weil eskeinen richtigen Vorsatz geben kann ohne Klugheit, ebensowenig wieohne Tugend; denn die erstere bestimmt den Endzweck, die andereläßt uns die zur Erreichung des Endzwecks nöthigen Mittel durchunser Handeln ins Werk letzen. 8. Allein darum steht die Klug-heit doch weder über der Weisheit, noch ist sie Eigenschaft desbesseren und edleren Theils der Seele, ebensowenig wie die Heil-kunst über der Gesundheit steht. Denn die bedient sich der letzterennicht als Mittel, sondern ihr Absehen ist bloß darauf gerichtet,Gesundheit herzustellen. Sic gibt also ihre Vorschriften nicht derGesundheit, sondern um der Gesundheit willen. Mit eben demRechte 8) könnte Einer kommen und sagen: die Staatskunst steheüber den Göttern, weil sie über Alles und Jedes im Staate ihreVorschriften gibt ^).

7) D. h. durch die von Aristoteles im Vorigen nochgewiesene Scheidungder norürlichen (oder TemperomentS-zTugend von der erworbenen oder sitt-lichen im eigentlichen Sinne des Worts.

8) D. h. mit dein Rechte, mit dem Einer die Klugheit über die Weis,heit stellte.

2) Oosselbe mögen sich, wie der ölte Zwinger bemerkt, auch unsere hoch-mnihigen Juristen gesagt sein «offen.