Elftes Kapitel.
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ist. Auch bezieht sich ja die Verständigkeit nicht auf diejenigenDinge, welche ewig und unveränderlich sind, sondern sie hat es zuthun mit solchen Dingen, worüber man unschlüssig und in Zweifelsein kann. Ihre Gegenstände hat sie also mit der praktischen Klug-heit (y)ßön7<7tc) gemeinsam, ohne daß darum Verständigkeit undpraktische Klugheit dasselbe wären. — 2. Die letztere nämlich istbefehlender Art; ihr Ziel ist: was soll ich thun oder nicht thun ?Die Verständigkeit hingegen ist bloß kritisch?). Ich bemerke neben-bei, daß ich die Ausdrücke „Verständigkeit" und „Wohlverständig-keit", „verständig" und „wohlverständig" als eines und dasselbenehme 3).
3. Die Verständigkeit bedeutet ferner, weder daß Einer diepraktische Klugheit schon im Besitz hat, noch daß er sie (durch dieVerständigkeit) erwirbt; sondern so, wie das Lernen, wenn wir essprachlich auf die Wissenschaft anwenden, auch verstehen heißt,so braucht man eben diesen Ausdruck Verständigkeit in Beziehungauf Meinung, vermöge welcher Jemand in dem Bereiche der Dinge,mit denen es die Einsicht zu thun hat, das, was ein Anderer sagt,beurtheilt und gehörig beurtheilt, denn „gehörig" und „wohl" sinddasselbe. Auch kommt das Wort „Verständniß", wonach ein Mensch„wohlverständig" beißt, von dem Verstehen beim Lernen her, dennder Sprachgebrauch setzt oft ohne Unterschied „verstehen" (begreifen)für „lernen".
Elftes Kapitel.
Unser Wort „Einsicht" (^,-wzts/) endlich, wovon die Bezeich-nungen „wohleinsichtig" und „Einsicht haben" abgeleitet sind, be-deutet die ricktige Bcurtheilung dessen, was billig ist. Daraufdeutet die Bemerkung, daß wir dem billigen Manne vorzugsweise in
2> „Sie besteht in der Fertigkeit des UrtheilS". Biese II, 286.
3> Eine sprachliche Bemerkung, welche nichts weiter besagt, als daß derPhilosoph die im gemeinen Sprachgebrauch« übliche BegriffSverstärkung durchdie Zusahsilbe „wohl" hier nicht berücksichtigt. Dgl. §. 3 dieses Kapitels.