Elftes Kapitel.
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Vollständig entschieden wird jedoch die Frage: ob Jemandgegen sich selbst ungerecht handeln könne, schon durch die von unsgegebene Bestimmung über die Unmöglichkeit, daß Einer freiwilligsich Unrecht thun lasse.
7. Auch ist ersichtlich, daß zwar allerdings Beides, das Un-rechtthun, wie das Unrechtleiden, schlechte Dinge (Uebel) find, —denn jenes heißt mehr, dieses heißt weniger haben, als das mittlereMaß, welches auf dem Felde der Medizin der Gesundheit, und inder Gymnastik der normalen Leibesbeschaffenheit entspricht, — abertrotzdem ist das Unrechtthun das schlechtere. Denn das Unrechtthunist immer mit Schlechtigkeit verbunden und tadelnswerth, und zwarist diese Schlechtigkeit entweder eine zweckbewußte und absolute, oderdoch nahe daran gränzende — denn nicht alles Freiwillige involvirtzugleich Ungerechtigkeit?); — dagegen das Unrechtleiden ist ohneSchlechtigkeit und Ungerechtigkeit.
8. An und für sich betrachtet ist das Unrechtlciden ein geringe-res Schlechte, im besondern Falle dagegen kann es sich sehr wohltreffen, daß es ein größeres Uebel ist. Allein um diese Zufälligkeitenkümmert sich die Wissenschaft nicht, sondern sie nennt eine Lungen-entzündung eine schwerere Krankheit, als das Anstoßen des Fußesan einen Stein; und doch kann der Zufall es fügen, daß das Re-sultat das umgekehrte ist, wenn etwa zufällig der Stolpernde durchsein Hinfallen in die Hände der Feinde geräth und getödtet wird.
9. Metaphorisch dagegen und metonymisch gesprochen gibt esallerdings eine Gerechtigkeit, wenn auch nicht des ganzen Menschengegen sich selbst, so doch eines TheilS von ihm gegen gewisse andereTheile, doch gilt das nicht von der Gerechtigkeit in ihrem ganzen Um-sange, sondern nur von derjenigen, wie sie der Herr gegen den Sklaven,der Hausvater gegen die Familie übt. Wenn man in dieser Weise
?> S- oben Kap. 8, §. ». Es muß zugleich die auf den Zweck gerichtetebewußte Absicht hinzukommen.
o. Es inoolvirt nicht, baß der ungerecht Behandelte schlecht oder unge-recht sei.