Elftes KcipiteS.
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eS. — 2. Ferner: wenn Jemand gegen das Gesetz Jemand mitfreiem Willen schädigt, ohne durch zuerst erlittene Schädigung dazuveranlaßt zu sein, so thut er Unrecht. Freiwillig aber handelt der,welcher weiß, wen er schädigt und womit er ihn schädigt. Wernun aus Leidenschaft sich selbst entleibt, der thut freiwillig etwas,was gegen das Gebot der richtigen Vernunft ist, und dieß erlaubtdas Gesetz nicht. Folglich begeht er ein Unrecht. — 3. Aber —gegen wen? Doch wohl nur gegen den Staat, dem er angehört,aber nicht gegen sich selbst, denn er für seine Person leidet ja frei-willig. Darum ist eS auch der Staat, der (ihn) straft, und der überden Selbstmörder eine Art von bürgerlicher Ehrlosigkeit (Atimie)verhängt, weil ein solcher sich gegen den Staat vergehe.
4. Was zweitens die Bedeutung des Wortes „ungerecht" in
Urtheil der einfachen Vernunft Nebel (Unrecht) sind. Nur für solche Dingekann das Aristotelische Wort: „was das Gesetz nicht gebietet, dasverbietet eS", Geltung haben: absolut genommen wäre es ein Unsinn.Richtig aber bleibt dabei die Bemerkung von Michelet, daß im griechischenStaate das Gesetz vorwiegend positiver Natur war, und Gesetz und Sittendem Handeln des Einzelnen fast überall bestimmte positive Normen setzten.Eine solche Thal, wie der Selbstmord z. B., wo der Einzelne sich selbst auf'sHöchste schädigen würde, könnte z. B. nur dann erlaubt sein, wenn bas Staate-gefetz sie in gewissen Fällen geböte. Das, sagt Aristoteles, ist aber nichtder Fall; folglich ist der Selbstmord, als gesetzlich verboten, als ein «sttxo»/,ein „Unrechtes" anzusehn. Wir baden schon oben gesagt, daß der Philosophden Selbstmord als eine ehrlose und feige Handlung betrachtet lS. III,Kap- 7, h. >3 und das. die Anmerk. 6 u. 7). Oer hellenische Sinn verwarfihn als Verunreinigung der Gemeinde, und in Athen ward dem Selbstmörderdie Hand abgehauen und getrennt vom Leibe verscharrt (AeschineS' Rede gegenKtesiphon p. 6ZS —S37). Platon, der den Selbstmord von, religiösen Ge,sichtspunkte acht christlich als Ungehorsam gegen die Gottheit betrachtet, willdenselben, wenn er auS unmännlicher Feigheit hervvrgehe, durch un-ehrliches einsame« Begräbniß bestraft wissen, gesteht aber doch mildernde Um-stände und Ausnahmen zu, welche den Selbstmord rechtfertigen, wie j. B.außer dem Richterspruche des Staats (der ja auch den Sokrates zum Selbst-morde verurtheilte) noch: unheilbares, sehr schmerzliche« Körperleidcn, unent-fiiehbare, das Leben unerträglich machende Schande, der man sich entziehenwill. Platon Gesetze IX, p. IL7—138 Bkk. (p. 873 c.). Als Beispiel desletzteren Falles kann der AiaS des Sophokles dienen.
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