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Aristoteles, Nikomachische Ethik.
Kap.
IS.
Bett.
13. Wie also jemand ungerechten Vorteil hat, der von der ver-übten Ungerechtigkeit selbst den Gewinn mit dem Empfänger teilt,so genießt der, welcher aus den obigen Gründen ungerecht ent-scheidet, einen ungerechten Vorteil. Denn auch der bestochene Rich-ter, der deshalb der einen Partei den Acker zuerkennt, empfingdafür nicht Acker, sondern Geld.
14. Die Menschen meinen nun, das Unrechtthun hänge nurvon ihnen ab, und es sei deshalb eben auch ein Leichtes, gerechtzu sein. Dem ist aber nicht also. Freilich, seines Nachbars Fraubeschlafen, seinen Nächsten schlagen oder ihm mit der Hand seinihm zukommendes Geld geben, das ist leicht und steht in jedermannsMacht; aber diese Dinge in der dazu gehörigen bestimmten Seelen-verfassung zu thun, ist weder leicht, noch hängt es von den Han-delnden ab. — 15. Ebenso meinen sie auch: zu wissen, was gerechtund ungerecht sei, dazu gehöre keine große Weisheit, weil es nichtschwer ist, das kennen zu lernen und zu verstehen, worüber die Ge-setze Bestimmungen geben. Allein nicht das Gesetzmäßige als sol-ches ist das Gerechte — außer in Fällen, wo beides zufällig zu-sammentrifft, — sondern erst die Art und Weise, wie es gethanund wie es ausgeteilt wird, macht es dazu." Dies aber" ist vielschwieriger, als z. B. die Heilmittel zu kennen; denn auch auf demGebiete der Medizin ist es sehr leicht zu wissen, daß Honig, Wein,Helle'boros ", Schneiden und Brennen Heilmittel sind, aber wieman sie gesundheitsfördernd anzuwenden hat, und bei welchen In-dividuen und in welchem Momente, das ist gerade so schwer als— Arzt zu sein. — 16. Derselbe Irrtum" liegt auch der Ansichtder Menschen zu Grunde, daß der Gerechte ebensogut auch Unrechtthun könne, da er ja ebensogut, ja noch besser im stände sei, jedeeinzelne der oben angeführten Handlungen zu verüben; ein solcher
15. „An sich ist nichts weder gut noch böse,
Das Denken macht es erst dazu."
(Hamlet.)
16. Die Ausübung und Anwendung der Gesetze in den bestimmtenFällen.
17. Helleboroö, ein starkes Purgier- und Brechmittel.
18. Nämlich: daß es leicht sei und in jedermanns Macht stehe, un-gerecht zu handeln. S. § 14.