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1 (1891) Nikomachische Ethik (2. Aufl.), Eudemische Ethik
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Aristoteles, Nikomachische Ethik.

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Neuntes Kapitel.

Kap. 1. Nun kann aber einer kommen und fragen: ob die BegriffeBE. Unrechtleiden und Unrechtthun durch unsere Darstellung erschöpfendentwickelt sind und ob denn zunächst der Ausspruch des Euri'pidesseine Richtigkeit hat, in welchem es sabgeschmackt genugs heißt:

Ich tötete die Mutter! Ja, der Fall war der:

Sie wollt's, ich that's, ob gern, ob nicht, sie wollt' eS soU

Hier fragt sich's nämlich: Ist es wirklich möglich, daß jemand frei-willig Unrecht leidet, oder ist es nicht möglich, sondern alles sol-ches Erleiden ein unfreiwilliges, wie sa auch alles Unrechtthunimmer ein freiwilliges ist? Und zweitens: Ist demnach alles Un-rechtleiden immer nur so (d. h. als ein unfreiwilliges) oder aufjene Weise (als ein freiwilliges) aufzufaffen swie ja auch alles Un-rechtthun ein freiwilliges ist) ? ^ Oder endlich: Ist das eine stets frei-willig, das andere stets unfreiwillig?

2. Ebenso kann auch, wenn einem Gerechtigkeit widerfährt,gefragt werden? Denn das Gerechtigkeit üben ist ja immer einfreiwilliges, so daß man also sehr wohl den Schluß ziehen könnte,daß auf beiden Seiten eine richtige Entsprechung stattfinde unddaß somit das Unrecht leiden und das Gerechtbehandeltwerdenentweder freiwillig oder unfreiwillig sein müsse. Allein hier dürftees doch auch in betreff des Gerechtbehandeltwerdens absurd erschei-nen, wenn man behaupten wollte, es geschehe immer mit dem freien

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1. Die Verse sind aus der verlorenen Euripide'ischen Tragödie Belle'-rophon. Die von mir eingeklammerten Worte scheinen mir verdächtig,denn nach Aristoteles' Ansicht ist der Ausspruch des Euripides nichts we-niger alsabgeschmackt", sondern vielmehr richtig.

2. Diesen Satz läßt Argyropu'los aus, und erscheint in der Thatverdächtig.

3. Nämlich: ob sie dem, welchem sie widerfährt, immer mit seinemfreien Willen widerfährt. Garve.