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Aristoteles, Nikomachische Ethik.
und heißt sie ein Unglück, geschieht sie nicht wider Erwarten undVoraussicht, aber ohne böse Absicht, so ist es ein Versehen (Fehler).Denn einen Fehler begeht man, sobald in dem Handelnden selbstdas Prinzip (der erste Grund) der Schädigung liegt, ein Unglückhat der Handelnde, sobald es außer ihm liegt.
8. Hat der Mensch dagegen zweitens zwar wissentlich, aberohne vorhergegangene beratende Überlegung die Schädigung ver-übt, so ist das eine ungerechte Handlung; in diese Kategoriegehört z. B. alles das, was dem Menschen aus Zorn oder aus sonsteiner Leidenschaft, die notwendig oder natürlich ist, zu thun pas-sieren kann. Wenn ein Mensch den andern in solcher Weise schä-digt und sich verfehlt, so thut er zwar Unrecht und seine Hand-lungen sind Übelthaten, allein ein solcher Mensch ist darum nochnicht ein ungerechter oder ein schlechter Mensch. Denn die Schä-digung, die er seinem Nebenmenschen zufügte, war nicht Folgeseiner inneren Schlechtigkeit. — 9. Wenn dagegen ein Mensch ausVorsatz und Überlegung das Unrecht thut, dann ist er ein Unge-rechter und Lasterhafter. Daher heißt es sehr richtig: „Was ausder Leidenschaft (Zorn) hervorging, wird nicht als vorbedacht be-urteilt", denn die erste Ursache einer leidenschaftlichen Handlungliegt nicht in dem, der sie thut, sondern in dem, der jenen in Leiden-schaft (Zorn) versetzt.
10. Überdies wird in solchen Fällen nicht darüber gestritten,ob etwas geschehen oder nicht geschehen sei, sondern darüber, obes recht sei; denn aller Zorn entsteht infolge des Scheins einerUngerechtigkeit? Hier nämlich ist der Streitpunkt, um den es sichhandelt, nicht das Ja und Nein des Geschehenseins oder Nicht-geschehenseins, wie bei den Vertragsstreitigkeiten, wobei der eine vonbeiden notwendig ein schlechter Mensch sein muß, wenn sein Jaund sein Nein nicht etwa Folge schlechten Gedächtnisses ist — son-dern hier geben beide das Faktum zu und streiten nur darüber, obrecht gehandelt sei oder nicht. Und hier stellt sich die Sache so,daß der, der mit bewußter Überlegung gehandelt hat^, sehr wohl
3. D. h. einer ungerechten Beleidigung.
4. Der Beleidiger, der den andern in Zorn und Leidenschaft ver-setzt hat.