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1 (1891) Nikomachische Ethik (2. Aufl.), Eudemische Ethik
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Fünftes Buch. Sechstes Kapitel.

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aber sein Thun nicht von bewußtem Vorsatze, sondern von augen-blicklicher Leidenschaft ausgehen. 2. In diesem Falle thut erallerdings etwas Unrechtes, aber er ist darum noch keinUngerech-ter", wie ja einer auch noch kein (habitueller) Dieb ist, obschon ereinmal gestohlen hat, so ist einer auch noch kein (habitueller) Ehe-brecher, obschon er einmal bei einer anderen Frau geschlafen hat,und so weiter. 3. sÜber das Verhältnis des Wiedervergeltungs-rechts zu dem Begriffe der Gerechtigkeit ist oben geredet worden,

4. Wir dürfen aber nicht außer acht lassen, daß der Gegen-stand, den wir jetzt untersuchen, sowohl das Recht schlechthin, alsauch das die bürgerliche Gesellschaft begründende Recht ist. Diesesletztere ist das Recht, das zwischen solchen stattfindet, welche zumZwecke eines auf Selbstgenügen gestellten Zusammenlebens Mit-glieder eines Vereins sind ^ als Freie und Gleiche, gleich entwedernach Verhältnis ^ oder einer wie der andere? Bei allen denen also,welche sich nicht in dieser Lage befinden, bei denen kann von dempolitischen, dem bürgerlichen Gesellschaftsrechte untereinander nichtdie Rede sein, sondern nur von einer Art von Recht, das der Ähn-lichkeit wegen so genannt wird? Recht nämlich findet statt unterdenen, für welche zugleich Gesetz da ist, Gesetz aber ist da für Men-schen, unter welchen eben auch Ungerechtigkeit stattfindet; denn dasGericht ist die Scheidung des Rechts und des Unrechts. Unterwelchen aber Ungerechtigkeit stattfindet, unter denen findet auchdas Unrechtthun statt; aber nicht unter allen denen, unter welchen

2. Man denke hinzu:und kann dasselbe also nach dem oben Ge-sagten hier nicht in Betracht kommen". So auch Dona'tus Acciai'oli?Übrigens ist die ganze eingeklammerte Stelle verdächtig.

3. DesStaats", einerpolitischen Koinoni'e". S. Aristo'teles,Politik I, 1.

4. D. h. nach Maßgabe ihrer vornehmen Geburt oder ihres Reich-tums oder ihrer inneren Tüchtigkeit.

5. Im Texte heißt es:der Zahl nach". Es ist die reine Demokratiegemeint, wie vorher die verschiedenen Formen der Aristokratie, Plutokratieu. s. w. Für den Staat ist dieAutarkie", d. h. das Selbstgenügen, dieUnabhängigkeit nach außen hin, Zweck und Bedingung bei Aristoteles.

ti. Dahin gehört das Vaterrecht, das Ehemannsrecht, das Recht desHerrn über den Sklaven u. s. w.

*Der Laut, hinter dem das Zeichen ' steht, hat den Ton: Deutschland n'ber a'lleS.sSlmg«nlcheidlsch«B.gr.li.röm.Sl.;Bd.L0;Lfrg.89.) Aristoteles I. 12