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1 (1891) Nikomachische Ethik (2. Aufl.), Eudemische Ethik
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Aristoteles, Nikomachische Ethik.

richtigen Verhältnisse das gleiche", und ebenso auch bei der Ver-teilung zwischen zwei fremden Personen. 18. Die Ungerechtig-keit andererseits ist das Gegenteil des Gerechten, das heißt, sie be-steht in einem richtigen Verhältnis zuwiderlaufender Vergrößerungoder Verringerung des Nützlichen oder^Schädlichen. Darum istdie Ungerechtigkeit ein Zuviel und ein Zuwenig zugleich, weil sieentweder in der Anmaßung eines zu großen oder in der Übernahmeeines zu kleinen Anteils besteht: in betreff der eigenen Person inder Anmaßung des größeren Teils des absolut Vorteilhaften undin der Übernahme des kleineren Teils des Schädlichen; in betreffvon anderen erweist sich die Ungerechtigkeit im allgemeinen auf die-selbe Weise, nur daß es vom Zufall abhängt, aus welcher vonbeiden Seiten hier das richtige Verhältnis verletzt wird. Wasaber die beiden bei einer ungerechten Handlung stattfindendenExtreme anbetrifft, so ist das Zuwenig auf seiten des Unrecht-leidens, das Zuviel auf seiten des Unrechtthuns."

Soviel von der Gerechtigkeit und Ungerechtigkeit und derNatur beider, sowie von dem Gerechten und Ungerechten überhaupt.

Sechstes Kapitel.

Kal'. 1 . Da es aber möglich ist, daß ein Mensch im einzelnen un-

zgA. gerecht handelt, ohne doch darum schon ein Ungerechter zu sein, soentsteht die Frage: was für Ungerechtigkeiten muß einer begehen,um deshalb sofort ein Ungerechter in der vollen Bedeutung desWortes zu sein, wie z. B. Dieb oder Ehebrecher oder Räuber? Oderreicht vielleicht auch dies noch nicht aus, um einen Unterschied zubegründen? Denn es kann ja jemand gar wohl mit einem Frauen-zimmer zu thun haben und dabei recht wohl wissen, wer sie ist',

17. Das ihnen nach der richtigen Proportion Zukommende,Be-gleichende".

18. Über den moralischen Wert, d. h. über das, was besser undschlechter sei, Unrecht leiden oder Unrecht thun, spricht Aristoteles zu Endedieses Buchs Kap. II, § 7 sein Urteil aus.

1. Nämlich eine verheiratete Frau.

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