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1 (1891) Nikomachische Ethik (2. Aufl.), Eudemische Ethik
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Aristoteles, Nikomachische Ethik.

nach Verdienst und Würdigkeit" verfahren, allein eben über das,was der Maßstab für dieseWürdigkeit" sei, sind nicht alle ein-verstanden, sondern die Demokraten nennen solchen die Freiheit,die Oligarchen teils den Reichtum, teils den Geburtsadel, diewahren Aristokraten endlich die persönliche Tüchtigkeit?

8. Sonach ist also das Gerechte^ ein Proportionalbegriff.Das Proportionale findet nämlich nicht bloß und allein im Gebieteder unbenannten, aus Einheiten bestehenden Zahl statt, sondernbei der Zahl^ überhaupt. Die Proportion ist nämlich Gleichheitvon Verhältnissen und kann nicht weniger als vier Glieder haben. 9. Daß die diskrete Proportion vier Glieder hat, ist offenbar.Aber auch die stätige hat vier Glieder, sie braucht nämlich das einefür zwei und nennt es zweimal, z. B. wie sich ^ zu H verhält, soverhält sich L zu 0, wo das L zweimal genannt ist, sodaß also,wenn L zweimal gesetzt wird, vier Proportionalverhältnisse heraus-kommen. 10. So setzt denn auch das Gerechte mindestens vierStücke voraus, und das Verhältnis ist dasselbe, denn die Personen,für welche etwas gerecht ist, sind ebenso geschieden, wie die Sachen,um die es sich handelt.

11. Mithin wird es hier heißen: wie sich die Person ^ ver-hält zu der Person L, so verhält sich die Sache 0 zu der Sache O;und mithin auch alternierend: wie sich ^ verhält zu 0, so verhältsich L zu O. Daraus folgt, daß auch das Ganze zum Ganzen sichverhält wie der Teil zum Teile? Und dies eben ist die Verbindung,

1. Über diese Bestimmungen ist die Aristotelische Politik an der be-treffenden Stelle des vierten, fünften und sechsten Buches nachzulesen.

2. Dieausteilende Gerechtigkeit".

3. Bei aller zählbaren Größe. Garve. Über die Anwendung derarithmetischen und geometrischen Proportion auf die Bestimmung des Be-griffes der Gerechtigkeit bei Aristoteles handelt der alte Zeidler inseiner gelehrten Introäuetio in loet. Lrist. Kap. 3741 (S. 6578).

4. D. h. die Person (L) nebst der ihr zugehörigen, ihr gemäßenSache (6) verhält sich zu einer anderen Person (8) nebst der ihr zugehörigenSache (O), wie sich die Personen selbst zu einander verhalten. Also

L : L ^ 8 : v

und alsGanzes zum Ganzen" gesetzt lautet die Proportion:L-s-L:8->-O-^L:8