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Aristoteles, Nikomachische Ethik.
nach jeder einzelnen Tugend zu leben, und verbietet die Betäti-gung jedes einzelnen Lasters. — 11. Auf das Hervorbringen derTugend in ihrem ganzen Umfange gehen ferner alle diejenigen ge-setzlichen Bestimmungen, welche aufgestellt sind für die Erziehungzum Staatsbürger. Ob die Erziehung des Menschen als Einzelnen,die ihn zum guten Menschen überhaupt^ macht, Sache der Politikoder einer anderen Wissenschaft ist, davon wird später genauer zuhandeln sein; — ich meine nämlich, daß denn doch vielleicht: einguter Mensch sein und ein guter Bürger in jedem betreffendenStaate sein nicht so ganz dasselbe ist?"
12. Was nun die Gerechtigkeit im speziellen Sinne und daszu ihr gehörige besondere Gerechte betrifft, so hat die eine Formderselben es zu thun mit dem Austeilen von Ehre, Besitz undüberhaupt aller derjenigen Güter, die unter die Mitglieder des ge-meinen Wesens zu verteilen sind — denn hier tritt der Fall ein,daß einer ebensowohl ungleich, als gleich mit dem andern bedachtwerden kann; — die andere Form dagegen hat es zu thun mitdem regelnden Ausgleichen in Bezug auf die bürgerlichen Ver-kehrsverhältniffe. — 13. Diese letztere Form zerfällt wieder inzwei andere. Die Handlungen in den bürgerlichen Verkehrsver-hältnissen sind nämlich teils freiwillige, teils unfreiwillige.Freiwillige sind z. B. folgende: Kauf, Verkauf, Anleihe, Bürg-schaft, Deposition, Miete; sie heißen freiwillige, weil das Prinzipder freie Wille der beiderseitigen kontrahierenden Teile ist. Dienicht freiwilligen Dinge dagegen, welche im bürgerlichen LebenVorkommen, sind teils heimliche, wie z. B. Diebstahl, Ehebruch,Giftmischerei, Kuppelei, Gesindeverführung, Meuchelmord, falscheZeugenschaft, teils gewaltsame, wie z. B. Mißhandlung, Ge-
9. D. h. abgesehen vom Staate und der Verfassung desselben, unterwelcher und für welche er zu leben hat.
10. Die Lösung dieser Frage gibt Aristo'teles weiterhin X, Kap. 9, undbesonders in der Politik, und zwar in dein hier bereits mit jener bekanntenironischen Wendung „denn doch vielleicht" angedeutcten Sinne. Vergl.Politik III, Kap. 4; VII, Kap. 13, und daselbst unsere Anmerkungen.Beides, der gute Bürger und der gute Mensch, fallen nur in einem solchenStaate zusammen, dessen Verfassung die wirkliche Realisierung der höchstenVernunft und Humanität ist.