Fünftes Buch. Erstes Kapitel. 157
14. Das Gesetz gebietet aber auch daß man tapfer handle,z. B. im Felde nicht seinen Posten zu verlassen, nicht zu fliehen,nicht seine Waffen wegzuwersen, und daß man sich maßvoll undgesittet betrage, z. B. nicht ehebreche oder sich Vergewaltigunggegen andere erlaube, ferner daß man sich sanftmütig betrage, z. B.nicht andere schlage oder schimpfe, und auf gleiche Weise verfährtes (das Gesetz) in Rücksicht auf die anderen Tugenden und Laster,hier gebietend, dort verbietend, und zwar verfährt es dabei richtigund gut, wenn es selbst gut ist, minder gut und richtig, wenn esnachlässig entworfen ist.
15. Diese so gefaßte Gerechtigkeit ist nun zwar allerdingsvollendete Tugend, wenn auch nicht absolut, so doch in ihrer Be-ziehung zu einem andern. Und aus diesem Grunde hört man dieGerechtigkeit oftmals als die oberste von allen Tugenden bezeich-nen und den Vers auf sie anwenden:
Nicht Abend- oder Frühstem glänzt so wunderbar!"
und wir haben im Leben das bekannte Sprichwort:
In der Gerechtigkeit ist jegliche Tugend enthalten!
Und zwar ist sie vorzugsweise dadurch vollendete Tugend, daßsie die praktische Anwendung der vollendeten Tugend ist^; voll-endet ist sie aber darum, weil der, welcher sie besitzt, auch gegeneinen andern seine Tugend zu üben vermögend ist und nicht bloßgegen sich selbst. Gar viele nämlich besitzen zwar die Fähigkeit, inihren eigenen häuslichen Verhältnissen ihre Tugend zu üben, aber
10. „auch" — außer der Gerechtigkeit, dem Gerechthandeln, gebietetauch andere Tugenden, wie z. B. Tapferkeit u. s. w.
11. Vielleicht aus einer verlorenen Dichtung des Euri'pides. Auch diedelische Zuschrift, welche Aristoteles im ersten Buche (Kap. 8, § 14)anführt, sprach sich dahin aus, daß „das schönste das gerechteste" sei.— Der folgende, sprichwörtlich gebrauchte Vers ist von dem DichterTheo'gnis.
12. Trendelenburg a. a. O. S. 6 liest: Tu reXei« rst; ägerst;Xlchm's Lsrlv — weil sie vollkommene Ausübung der Tugend ist.