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Aristoteles, Nikomachische Ethik.
ist wahrhaft in Leben und Reden, bekennt offen zu haben, was erhat, und zwar weder mehr noch weniger. — 5. Nun kann man injedem einzelnen Falle dieser verschiedenen Arten des Betragensund Handelns entweder aus einer bestimmten Absicht oder ohneirgend eine solche handeln. Wie aber jemand beschaffen ist, sohandelt und so lebt er auch, wenn er nicht eine bestimmte Absichtbei seinem Handeln hat.
6. An und für sich genommen ist das Lügen gemein undtadelnswert, die Wahrheit immer schön und lobenswert; und soist denn auch der Wahrhafte, weil er die richtige Mitte ist,lobenswert, die Lügenden dagegen alle beide tadelnswert, undzwar der Prahler in höherem Grade. — 7. Wir wollen über jedenvon diesen beiden besonders sprechen, aber zuerst von dem Wahr-haften. Man beachte nämlich, daß wir hier nicht von demjenigenreden, der in Verträgen ehrlich Wort hält, und überhaupt nicht vonallen den Fällen, wo es auf Ungerechtigkeit und Gerechtigkeit an-kommt (denn solche gehören offenbar zur Kategorie einer andern ^Tugend), sondern von solchen Fällen und Verhältnissen, wo einer— ohne daß etwas derart ^ ins Spiel kommt — in Rede undLeben bei der Wahrheit bleibt, darum weil dies seine habituelleEigenschaft ist. — 8. Man kann solch einen Mann sehr wohl alseinen wackeren bezeichnen. Denn wer ein Wahrheitsliebender ist,der die Wahrheit sagt auch da, wo es nicht wesentlich darauf an-kommt, der wird eben auch da, wo es darauf ankommt, nur um somehr die Wahrheit sagen. Denn er wird in solchem Falle sich vorder Lüge um so mehr, wie vor etwas Schimpflichem, scheuen, alser sich ja auch vor ihr, abgesehen von allem und jedem damit ver-bundenen Interesse, scheute. Ein solcher Mann aber ist lobens-wert. — 9. Weicht er etwas von der Wahrheit ab, so bleibt erlieber etwas unter der Wahrheit, denn dies erscheint taktvoller,weil alle Überhebung widerwärtig ist.
10. Der dagegen, welcher größere Vorzüge zu haben affektiert,als er wirklich besitzt, um nichts und wieder nichts, gleicht zwar soziemlich einem Lumpen, — denn er würde sonst an der bloßen !
2. Abgeschlossene Verträge, Recht und Unrecht.