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1 (1891) Nikomachische Ethik (2. Aufl.), Eudemische Ethik
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Viertes Buch. Sechstes Kapitel.

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Sechstes Kapitel.

1. Im geselligen Leben und Umgänge, im Gesprächs- und Ge- Kapschäftsverkehr gibt es eine Klasse von Leuten, welche man alsAller - ^weltsgefällige bezeichnet, die alles und jedes dem andern zuLiebe loben, in nichts Widerpart halten, sondern die Ansicht hegen,daß es ihre Pflicht sei, den Menschen, mit denen sie zusammenkom-men, keine unangenehmen Eindrücke zu machen. 2. Dagegen die,welche im Gegensätze zu diesen überall Widerpart halten und sichdurchaus nicht darum kümmern, ob sie anderen unangenehme Ein-drücke bereiten, werden Eigensinnige und Streitsüchtige genannt.

3. Es liegt aus der Hand, daß diese vorgenannten Gemüts-verfassungen tadelhaft sind und daß die zwischen beiden in derMitte liegende Lob verdient, zufolge deren jemand nur demjenigenBeifall geben oder widersprechen wird, was er billigen oder ver-werfen muß, und in der Weise, wie er es muß. 4. Eine Be-nennung ist für diese Gemütsverfassung in der Sprache nicht vor-handen, doch kommt ihr am meisten das Wort Freundlichkeit' zu;denn ein Mensch von dieser mittleren Gemütsverfassung ist unge-fähr das, was wir mit der Bezeichnung eines wackern und ge-fälligen Freundes ausdrücken wollen, wenn noch die Liebe desHerzens hinzukäme? 5. Allein sie ist verschieden von der Freund-schaft^, weil sie ohne Leidenschaft ist und keine Liebe des Herzensfür die Personen voraussetzt, mit denen man verkehrt. Denn nichtLiebe oder Freundschaft sind der Grund, weswegen derjenige, derdie hier in Frage kommende Tugend besitzt, in den jedesmaligeneinzelnen Fällen seinen Beifall gibt, wie es sich gehört, sonderner thut dies darum, weil er ein Mensch solcher Art^ ist. Dennseine Handlungsweise wird ganz dieselbe sein gegen Bekannte und

1 Dieses Wort istssim Griechischen dasselbe, welches zugleich unsereFreundschaft" bezeichnet, PiXi».

2. Die zum Begriffe des wirklichenFreundes" gehört.

3. D. h. von der Freundlichkeit desFreundes".

4. D. h. weil er..diese immer? habituell gewordene Fertigkeit iMi:)besitzt, welche der § 3 charakterisiert.