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1 (1891) Nikomachische Ethik (2. Aufl.), Eudemische Ethik
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Aristoteles, Nikomachische Ethik.

weil sie gewinnen wollen, woher man nicht gewinnen soll,gemeineGewinnsüchtige", und alle Einnahmen dieser Art sind illiberale.

44. Mit Recht wird also in der Sprache der Gegensatz derliberalen Gesinnung als Jlliberalität bezeichnet; denn sie ist eingrößeres Laster, als die Verschwendung, und die Menschen fehlennach dieser Richtung hin mehr, als nach derjenigen, welche dieSprache als Verschwendung bezeichnet.

Soviel von der Liberalität und den ihr entgegengesetztenLastern.

Zweites Kapitel.

Man kann nun erwarten, daß ich hieran auch noch eine Unter-Best. suchung über die Megaloprepi'e* schließe, weil ja auch diese aufdem betreffenden Gebiete der Geldsachen für eine Art von Tugendgilt. Sie erstreckt sich jedoch nicht wie die Liberalität auf alle undjede Handlungen, wo es auf Geld ankommt, sondern nur allein aufdiejenigen, welche großen Aufwand verursachen; und hier steht sieüber der Liberalität durch die Größe des Maßstabs, denn wie derName selbst andeutet, ist sieein in Größe geziemender Aufwand".

2. Allein die Größe ist etwas Relatives; denn derAufwand"für einenTriera'rchen ist nicht derselbe, wie für einen Architheo'ren^.Somit liegt also dasGeziemende" in dem Verhältnisse zu der

1. Dieser für »ns gänzlich unübersehbare Ausdruck bedeutet für denGriechen die Liberalität tm Großen. Wer sie hat, ist ein Mann, der inallen Dingen, wo cs gilt, seine Stellung in der bürgerlichen Gesellschaftund im Staate würdig zu behaupten nnd zu repräsentieren, keine Aufmerk-samkeit und kein Geld achtet, dabei aber doch die Grenzen dessen, wassich nach den allgemein geltenden Begriffen geziemt und schickt, überalleinzuhalten weiß. Wörtlich übersetzt, heißt das griechische WortGroß-geziemendheit"; ich übersetzeGroßprächtigkeit".

2. D. h. der reiche Bürger, dessen Stellung ihm die Pflicht auferlegt,die Ausrüstung eines Staatskriegsschiffes (einer Trie're) auS eigenenMitteln zu übernehmen, hat einen viel größerenAufwand" dabei zu machen,als derjenige, welcher die Kosten der Führung einer religiösen, vom Staateangeordncten Gesandtschaft (lleuigi») übernimmt.