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1 (1891) Nikomachische Ethik (2. Aufl.), Eudemische Ethik
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Viertes Buch. Erstes Kapitel.

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so wird ihm das leid thun, aber doch nicht übermäßig und überdie Gebühr. Denn es ist überhaupt der Tugend eigen, Freude undTrauer über die gehörigen Dinge und in der gehörigen Weise zuempfinden. 2627. Der Freigebige ist daher auch in allenGeldsachen ein guter Kompagnon; denn er ist im stände, sich aucheinmal ein Unrecht ^ gefallen zu lassen, da er sich ja eben aus Geldnicht viel macht und es ihm mehr unangenehm ist, wenn er einmaleinen Aufwand, den er hätte machen sollen, nicht gemacht hat, alses ihn verdrießt, wenn er einen Aufwand gemacht hat, den zumachen nicht Pflicht für ihn war, und da er in dieser Hinsicht keinMann nach dem Herzen des Simo'nides ist?

28. Der Verschwender hingegen fehlt auch in diesen Punkten;denn weder freut, noch betrübt er sich über das, worüber er sich B-kr.freuen oder betrüben sollte, noch in der Weise, wie er es sollte.

Doch wird uns das im weitern Fortgange noch klarer werden.

29. Ich habe gesagt, daß die Verschwendung und die illibe-rale Knauserei beide Excesse und Defekte sind, und zwar in zweiDingen, im Geben und Nehmen. Denn auch denAufwand" rechneich zum Geben. Was nun die Verschwendung betrifft, so thut siein dem Geben und Nichtnehmen zu viel und im Nehmen zu wenig.

Die Knauserei dagegen thut im Geben zu wenig, während sie imNehmen excediert, nur daß es sich bei ihnen in letzterer Beziehungum Kleinigkeiten handelt?"

30. Was nun die Verschwendung anlangt, so bleiben ihrebeiden Momente nicht leicht lange mit einander vereint, da es schwerist, allen zu geben, wenn man von nirgendsher nimmt, weil Privat-personen, bei denen ja eben vorzugsweise von Verschwendung dieRede ist", bei solchem Geben leicht das Vermögen ausgeht.

8. Eine Unterabteilung.

9. Über Simo'nides, des berühmten lyrischen Dichters, Sinnesart inGeldsachen s. die Anmerkung zu meiner Übersetzung von Aristo'teles,Rhetorik ll, Kap. l6, § 2. vgl. III, Kap. 2, § 14.

10. Denn wer im Großenzuviel nimmt", ist nicht mehr bloßillibe-ral" und knauserig gemein, sondern verdient eine schlimmere Bezeichnung.

11. Vergl. oben § 23 dieses Kapitels.