Drittes Buch. Erstes Kapitel.
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willigen so definieren, daß man sagt: es sei dasjenige Handeln,wobei die Initiative in dem Handelnden liegt, der zugleich dieeinzelnen Umstände der Handlung kennt. — 21. Denn meinerMeinung nach ist es eine unrichtige Ansicht, wenn inan sagt, un-freiwillig sei, was aus Leidenschaft oder aus Begierde geschehe. —22. Denn damit würde zunächst alles freiwillige Handeln der Tiere,sowie auch der Kinder aufhören; — 23. und zweitens würde ichfragen, ob denn keine von allen Handlungen, die wir aus Be-gierde und Leidenschaft thun, freiwillig zu nennen sei, oder obzwar die schönen und guten auf Rechnung unseres freien Willenskommen, die häßlichen und schlechten dagegen für unfreiwilligegelten sollen? Oder ob die letztere Annahme eine Lächerlichkeitenthält, wenn die Ursache ja nur eine ist? — 24. Auch will esmich bedünken, als ob es eine Ungereimtheit sei, etwas unfreiwilligzu nennen, wonach zu begehren sittliche Pflicht ist. Es ist aber inder That sittliche Pflicht, über gewisse Dinge in zornige Leiden-schaft zu geraten und gewisse Dinge lebhaft zu begehren, wiez. B. Gesundheit und wissenschaftliche Erkenntnis. — 25. Fernerist es allgemeingiltige Ansicht, daß alles Unfreiwillige mit Schmerzverbunden, während dagegen alles, was nach unserem Begehrengeschieht, uns angenehm ist. — 26. Endlich: Was ist für ein Unter-schied zwischen Fehltritten, die mit Überlegung und solchen die ausLeidenschaft geschehen, daß man sagen sollte, die einen seien un-freiwillige, die anderen nicht? Man soll ja beide meiden, und dieunverständigen Leidenschaften sind bekanntlich ebenso wesentlichzum Begriffe des Menschen gehörig. DieHandlungen desMenschenaber haben in der Leidenschaft und Begierde ihre Quelle. Dieobige Definition ^ dessen, was unfreiwillig ist, ist also ungereimt.
12. Siehe oben Z 21.