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1 (1891) Nikomachische Ethik (2. Aufl.), Eudemische Ethik
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Aristoteles, Nikomachische Ethik.

alle diese Dinge insgesamt kann vernünftigerweise kein Menschin Unwissenheit sein, sofern er sich nicht im Zustande der Rasereibefindet. Auch daß über den Handelnden selbst keine Unwissenheitherrschen kann, liegt am Tage, denn wie sollte nicht einer von sichselbst wissen? Möglicherweise kann dagegen einer unwissend seinüber das, was er thut, so z.B. sagt man wohl, wenn jemand etwasausgesprochen hat,es sei einem entfahren", oder man habe nicht ^gewußt, daß es verboten sei, davon zu sprechen, wie das der Fall ^des Ä'schylos mit den Mysterienb war; oder man habe jemand die iSache nur zeigen wollen und das Geschütz sei losgegangen, wieder sich entschuldigt, der das Unglück mit der Katapullte hatte.

Es kann auch jemand gar wohl glauben, einen Feind vor sich zu jhaben, während es sein Sohn ist, der vor ihm steht, wie das derFall der Me'rope " ist, oder es kann einer glauben, der Spiestsei oben abgerundet, während er scharf gespitzt ist, oder er kannetwas für Bimsstein halten, was harter Stein ist, oder er kann zu i

seiner Verteidigung einen Schlag führen und damit den Gegner !töten oder es kann kommen, daß er, wie das bei Fechtübungen !geschieht, einen Stoß bloß markierend zeigen will und denandern verwundet.

18. Da sonach die Unwissenheit sich auf alle diese Umständeerstreckt, unter denen die Handlung geschieht, so wird der, welchervon diesen Umständen irgend einen nicht gekannt hat, als einsolcher angesehen, der unfreiwillig gehandelt hat, und dies um so imehr, je wichtiger die betreffenden Umstände sind. Für die wich-tigsten aber gelten Gegenstand und Zweck der Handlung.

19. Wohlgemerkt aber muß, wenn eine solche Art von Un-wissenheit berechtigen soll, den Handelnden unfreiwillig zu nennen,noch hinzukommen, daß ihm seine Handlung Schmerz verursachtund daß sie von Reue begleitet ist.

2U Ist nun also unfreiwillig das, was durch Zwang und ausUnwissenheit geschieht, so kann man mit Fug den Begriff des Fr e i-

, 0- Über die Erzählung von der Anklage des Äschylos wegen Ent-

hüllung der Mysterien s. die Auslegerzu A l i a'n, Vermischte Geschichten, V, l g.

10. Bezieht sich wahrscheinlich auf einen damals vielbesprochenen Vorfall.

11. S. zu Aristoteles, Poe'tik, Kap. 14.