Drittes Buch. Erstes Kapitel. 75
jeder seine eigentümliche und besondere sprachliche Bezeichnunghabe. — 14. Verschieden ist ferner auch: aus Unwissenheitetwas thun und etwas unwissend thun. Denn die allgemeineAnsicht sagt von einem Menschen, der in der Betrunkenheit oder imZorne etwas thut, nicht, er handle aus Unwissenheit, sondern erhandle aus einem der angeführten Beweggründe; er handlenicht mit Bewußtsein, sondern ohne zu wissen, was er thue. Alleindieses Nichtwissen, was man thun und was man lassen soll, kannauch jeder schlechte Mensch für sich in Anspruch nehmen, und ebendieser Fehler ist es, durch welchen die Menschen ungerecht undüberhaupt schlecht werden.^
15. Dahingegen der Begriff unfreiwillig will nicht sovielsagen, daß jemand das Nützliche und Zuträgliche nicht kennt. Denndie Unwissenheit in dem Vorsatze ist nicht Ursache des Unfreiwilligen,sondern der Schlechtigkeit^, und nicht die Unwissenheit im allge-meinen ist es, welche eine Handlung als unfreiwillig entschuldigt,— denn gerade diese Unwissenheit ist es, ob welcher die Handeln-den getadelt werden, — sondern die Unwissenheit in betreff desEinzelnen, der Umstände und der Objekte der Handlung. Indiesen liegen nämlich zugleich die Gründe für Mitleid und Nach-sicht; denn wer über den einen oder andern dieser Punkte in Un-wissenheit ist, der handelt unfreiwillig. — 16. Vielleicht ist es alsonicht so übel, diese bei einer Handlung vorkommenden Umständehinsichtlich des, welche und wieviel ihrer sind, näher zu bestimmen,d. h. also: Wer ist der Handelnde? Was that er? Mit welchen Ge-genständen und mit welchen Umständen hatte er dabei zu thun?Zuweilen auch: Womit handelte er? D. h. mitwelchemWerkzeuge?Weshalb? Z.B. etwa seiner Rettung halber und auf welche Art?Z. B. ob mit Gelassenheit oder mit Heftigkeit? — 17. Über
7. Vergl. Pla'ton im Prota'goras (S. 345 bl) und Aristoteles,Ethik, III, Kap. 5, § 4.
8. D. h. die Unwissenheit, welche die Prinzipien des Handelns an-l'ctrifst, oder die Unwissenheit des Allgemeinen ist nicht die Ursache, welchedie Handlung als unfreiwillig entschuldigt, sondern eine, welche sie als böseanklagt. — Garve.