Drittes Luch.
Erstes Kapitel.
1. Da die Tugend, wie wir sahen, es mit Leidenschaften undHandlungen zu thun hat und da es das Freiwillige ist, dem Lob B-ü.oder Tadel zu teil wird, während man dem Unfreiwilligen Ver-zeihung, ja zuweilen sogar Mitleid gewährt, so dürfte es für denMoralphilosophen notwendig sein, den Begriff des Freiwilligenund Unfreiwilligen zu bestimmen. — 2. Aber auch für den Gesetz-geber, der über die Ehrenbelohnungen und über die Strafen Be-stimmungen zu treffen hat, ist eine solche Auseinandersetzung vonNutzen.
3. Die allgemeine Ansicht geht dahin: unfreiwillig sei alles,was gezwungen oder unwissentlich geschehe. Gezwungen geschiehteine Handlung, deren Prinzips außerhalb des Handelnden liegt,und zwar dergestalt, daß der Handelnde oder Leidende dabei garnicht als thätig ins Spiel kommt, z. B. wenn ihn ein Wind oderMenschen, in deren Gewalt er sich befindet, irgendwohin bringen.
— 4. Dagegen bei allen Handlungen, welche aus Furcht vorgrößeren Übeln oder um eines schönen Zweckes willen geschehen,
— z. B. wenn ein Tyrann, der unsere Eltern und Kinder in seinerGewalt hat, uns etwas Schändliches zu thun befiehlt, was, wennwir es thun, die Rettung, wenn wir es nicht thun, den Untergang
1. D. h. die anfangende, bewegende Kraft («g///)-