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1 (1891) Nikomachische Ethik (2. Aufl.), Eudemische Ethik
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Aristoteles, Nikomachische Ethik.

freude, Unverschämtheit, Neid und unter den Handlungen Ehe-bruch, Diebstahl, Mord. Denn alle diese und dergleichen Leiden-schaften und Handlungen unterliegen von vornherein demTadel, weil sie an und für sich lasterhaft sind, und es ist nicht ihrZuviel oder ihr Zuwenig, was getadelt wird. In denselben kannalso nie und in keinem Falle richtig gehandelt, sondern immer nurgefehlt werden, d.h. dieBegriffe richtig und unrichtig habenhiergar keine Stelle, und man kann z. B. nicht von einem Ehebrechenmit der rechten Person und zu rechter Zeit und auf die rechte Weisereden, sondern überhaupt nur etwas dergleichen thun, heißt sichverfehlen. 19. Ebenso kann man auch nicht verlangen, daß esim Unrechtthun, im Feigesein und Zügellossein ein Mittelmaßund ein Zuviel und Zuwenig gebe. Denn das würde so heraus-kommen, als ob es in dem, was schon an sich ein Zuviel und einZuwenig ist, ein Mittelmaß und ein Zuviel des Zuviel und einZuwenig des Zuwenig geben könne. 20. Aber so wenig es beiden Tugenden der Mäßigung und der Tapferkeit" ein Zuviel undZuwenig geben kann, weil das Mittlere (hier) eben schon in ge-wisser Weise ein Äußerstes ist, ebensowenig kann es auch bei jenenLastern ein Mittelmaß und ein Zuviel und Zuwenig geben, sondernjede Art und Weise ihrer Ausübung ist ein Fehler. Denn es gibtüberhaupt weder ein Mittelmaß innerhalb dessen, was ein Zuvieloder Zuwenig ist, noch innerhalb eines Mittelmaßes ein Zuvieloder Zuwenig.

Siebentes Kapitel.

1. Wir dürfen uns aber nicht damitbegnügen, dies bloßimall-B-k'k. gemeinen zu sagen, sondern wir müssen es auch auf die besonderenFälle anwenden? Denn wo von Handlungen die Rede ist, dafind zwar die allgemeinen Bestimmungen umfassender^, aber die

13. Deren Name schon den Begriff des Guten in sich schließt, wie dieBezeichnungen Diebstahl, Mord n.s.w. den des Schlechten. S. oben §16.

1. Vgl. Aristoteles, Politik, I, 5, 8, und daselbst Schneider.

2. Ich lese mit der besten Handschrift -/.olvö-regv!.