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Aristoteles, Nikomachische Ethik.
handeln, erreichen. ^ — 10. Solcher Menschen Leben ist aberauch an und für sich genußvoll, denn das Genießen ist etwas Geistiges,und genußvoll ist für jeden dasjenige, in bezug auf welches erein Liebhaber genannt wird, z. B. ein Pferd für den Pferdelieb-haber, ein Schauspiel für den Schauspielliebhaber, und gerade soist auch alles, was gerecht ist, ein Gegenstand des Genusses für denGerechtigkeitliebenden und überhaupt alles Tüchtige für den Tugend-liebhaber.
11. Bei der Masse der Menschen freilich befindet sich das,was ihnen Genuß und Freude macht, im Widerstreite, weil die Ge-genstände ihres Genusses und Vergnügens nicht solche sind, die esihrer Natur nach sind; dahingegen für die Liebhaber des Schönensind nur solche Dinge Gegenstand ihres Genusses und Vergnügensdie dies ihrer Natur nach sind. Solcher Art sind aber die tugend-haften Handlungen, und solche sind also ebensowohl für sie, als anund für sich genußvoll. — 12. Somit bedarf ihr Leben durchausnicht des Genusses wie einer Artvon äußerlichem Schmuckanhängsel 7,sondern es hat seinen Genuß in sich selbst. Denn abgesehenwon dem Gesagten ist derjenige gar kein Tugendhafter, derkeine Freude an seinen schönen und guten Handlungen hat, wie jaauch niemand den einen Gerechten nennen möchte, der an seinemGerechthandeln keine Freude hätte, oder den einen Edelherzigfrei-gebigen, der nicht seine Wohlthaten gern und freudig thäte, und soweiter. — 13. Ist nun dem also, so müssen auch die tugendhaftenHandlungen^ an und für sich genußvolle sein. Aber nicht nur
5. Bloße Schönseligkeit im Sinne der Platonischen -/.«Xsl
reicht dazu nicht aus, wenn sie mit Thatsaulheit verbunden sich scheu vordem praktischen Leben und seiner Thätigkeit zurückzieht.
6. „Genuß", „genußvoll", „Gegenstand des Genusses und Vergnügens"find nur abwechselnde Ausdrücke für den Aristotelischen Ausdruck des An-genehmen (rö hob, rä
7. Das hier gebrauchte griechische Wort bedeutet den
Juwelen- und Goldschmuck koketter und eitler Frauen. Vgl. die Auslegerzu dieser Stelle.
8. D. h. die Handlungen, durch die ein Mensch seine Tüchtigkeit be-thätigt («i «psrhv npÄ;Ll;).