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1 (1891) Nikomachische Ethik (2. Aufl.), Eudemische Ethik
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Erstes Buch. Achtes Kapitel.

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Definition steht es ferner auch im Einklänge, wenn man sagt: derGlückseligelebe wohl" undhandle wohl"; denn man pflegtdas Guthandeln (die Eupraxie') auch gewissermaßen ein Gutleben(Euzoie') zu nennen.

5. 6. Es scheinen aber auch alle besonderen Ansichten, dieeinzeln über das Erfordernis zur Glückseligkeit ausgesprochen sind, indem Gesägten enthalten zu sein. Einige nämlich meinen, die Glück-seligkeit seiTugend; andere, sie sei Einsicht; andere, sie sei Weisheit;andere, sie sei dies alles, verbunden mit Lustempfindung oder doch,nicht ohne solche, während noch andere zugleich das äußere Wohl-befinden mit in den Begriff aufnehmen. 7. Von diesen ver-schiedenenMeinungen sind einige sehr alt und zählenvieleAnhänger^andere haben wenige Anhänger, rühren aber von hochberühmtenMännern her. Es ist aber wahrscheinlich, daß weder die einen nochdie anderen in allen Stücken das Wahre verfehlen, sondernvielmehrdaß sie in irgend einem oder auch in der Mehrzahl der einzelnemPunkte das richtige treffen. ^

8. Was nun zunächst diejenigen anlangt, welche die Glück-seligkeit in die Tugend überhaupt oder in eine gewisse Tugend-setzen, so stimmt unsere Definition mit ihnen überein, denn zurTugend gehört die ihr gemäße Wirksamkeit. Doch ist es, meine-ich, ein nicht geringer Unterschied, ob wir das höchste Gut als^Besitz oder als Anwendung, als habituelle innere Eigenschaft^oder als thätige Ausübung auffassen. Denn die habituelle Eigen-schaft kann ja möglicherweise auch vorhanden sein, ohne etwas her-vorzubringen, wie z. B. bei einem Menschen, der schläft oder sonstwiesich im Zustande träger Ruhe befindet; bei der thätigen Wirksam-keit dagegen ist dies nicht möglich, denn sie wird notwendighandeln und gut und glücklich handeln. Und wie zu Oly'mpia nichtdie Schönsten und Stärksten gekrönt werden, sondern die, welchekämpfen denn aus diesen gehen die Sieger hervor, ebensowerden auch im Leben das Schöne und Gute nur die, welche richtig

3. S. Biese t, S. 44 und S. 556; II, S. 262.

4. AIS S. Biese II, S. 262.