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1 (1891) Nikomachische Ethik (2. Aufl.), Eudemische Ethik
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Aristoteles, Nikomcichische Ethik.

uns Bekannten auszugehen. ^ Dies ist der Grund, warum der- ^jenige bereits eine gute sittliche Bildung besitzen muß, welcher Vor-träge über das Gute und Gerechte und mit einem Worte über Ge-genstände der Wissenschaft vom Staate mit Nutzen hören soll. Dennhier ist die vorauszusetzende Bedingung ^ das Daß^; und wennvieses hinreichend vorhanden erscheint, so wird das Warum garnicht von nöten sein, denn ein so beschaffener Mensch hat entwederschon die Prinzipien in sich oder kann sie doch leicht erfassen. Beiwem aber weder das eine noch das andere vorhanden ist, der mögesich den Spruch des Hesi'odos gesagt sein lassen:

Der ist in allem der beste, der selbst sich alles zurechtlegt;

Tüchtig ist dann auch jener, der weiser Rede Gehör gibt.

Doch wer selber nicht denkt, noch anderer Rede vernehmend

Selbe im Herzen erwägt, der ist ein völliger Nichtsnutz

Fünftes Kapitel.

Kap. i. Wir kehrenjetztzudemGegenstandezurück, wovonwirabge-B°kk. schweift sind. 2. Es scheint mir nämlich, daß die Menschen nichtohne eine gewisse Berechtigung ihre Ansichten über das, was gut undwas Glückseligkeitsei, nach ihren verschiedenen Lebensarten* bilden,

5.Diejenige Kenntnis, welche ich bei einem Menschen voranssetze,

weil er ein Mensch ist und die aus seiner vernünftigen Natur selbst ent-steht, ist die absolute (iw änXL? diejenige dagegen, welche

ich bei ihm nicht voraussetzen kann, bis ich weiß, daß er an diesem Orte,zu dieser Zeit, unter diesen Verhältnissen und Begebenheiten gelebt hat,diese ist das ihm Bekannte." Garve S. 428 ff.

6. D. h. die der Anfang, daS Prinzip.

7. D. h.: daß der Mensch durch Erziehung und Leben sittlich gutund gerecht zu handeln gewöhnt ist. Ist dies der Fall, so wird er überdas Warum solchen Handelns, über die Prinzipien, die er schon unbe-wußt in sich trägt, sich ohne Mühe belehren können. Aristoteles will also,daß die Erkenntnis der Prinzipien der Sittlichkeit beim Menschenhervorgehe aus der thatsächlichen Erfüllung der sittlichen Pflichten.

8. Aus Hesi'odos, Werke und Tage, V. 283 ff.

I. ßi'rn, d. h. Lebens- und Berufsarten.