Erstes Buch. Drittes Kapitel.
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Schärfe der Bestimmungen in jeder einzelnen Materie ^ nur in demUmfange, in welchem die Natur des Gegenstandes dieselbe zuläßt^;denn es ist ein gleicher Widersinn, sich einen Mathematiker ge-fallen zu lassen, der seine Sätze mit Überredungskünsten beweisenwollte, als von einem Redekünstler streng wissenschaftliche Beweisezu fordern. ° — 5. Nun beurteilt aber jeder nur dasjenige gutund richtig, was er kennt, und ist über solche Dinge ein guterRichter. In jeder einzelnen Materie ist dies also der in derselbengründlich Unterrichtete, absolut genommen aber ist es der allseitigUnterrichtete und Gebildete. ° Darum ist für die Wissenschaft vomStaate die Zugend kein geeigneter Zuhörer; denn sie ist unerfahrenin den Tätigkeiten und Verhältnissen des Lebens, während diesemeine Vorträge diese Thätigkeiten und Verhältnisse zum Gegen-stände haben und ihre Kenntnis voraussetzen. — 6. Die Zugend istferner geneigt, den Impulsen der Leidenschaft zu folgen und würdealso diese Vorträge zwecklos und nutzlos hören, da, wie gesagtderZweck derselben nicht Erkenntnis, sondern praktisches Handeln ist.— 7. Dabei macht es keinen Unterschied, ob der Zuhörer jung anJahren oder jugendlich von Charakter ist; denn der Fehler liegthier nicht in der Altersstufe, sondern in der Leidenschaft, welche dasLeben und alle Bestrebungen (eines solchen jugendlichen Charakters)regiert. Solcher Art Leuten bringt nämlich die Erkenntnis ebenso-wenig Nutzen, wie den Unmäßigen. Für solche dagegen, die ihrBegehren und Handeln nach den Forderungen der Vernunft einzu-richten gewohnt sind, dürfte es von großem Nutzen sein, richtige Be-griffe von den Gegenständen dieser unserer Vorträge zu besitzen. —
3. Im Texte: xab' ex«arov pivv;. Vgl. darüber und über denganzen Gedanken Biese T. II, S. 12 — 19, und Aristoteles, Meta-physik, II, Kap. 3.
4. Der Philosoph wiederholt diese Bemerkung in unserer Ethikzum öftern. Vgl. I, 7, 17; II, 2, 3; IX, 2, 6.
5. Aus Pla'tons Theäte't (§ 50 Heindorf) entnommen.
6. Den hier von Aristoteles zu Grunde gelegten Begriff des Un-terrichteten und Gebildeten, des entwickelt vortrefflich Garve
n seiner Anmerkung zur Übersetzung der Ethik, T. I, S. 411 fg.
7. S. oben §§ 1, 2.