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1 (1891) Nikomachische Ethik (2. Aufl.), Eudemische Ethik
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Erstes Buch. Zweites Kapitel.

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einen Prozeß ins unendliche gäbe, infolge dessen das menschlicheBegehren nichtig und eitel sein würde so liegt es am Tage, daßdieser Zweck das höchste und beste Gut sein muß. 2. Mithin hatalso auch für das Leben die Erkenntnis desselben eine große Wich-tigkeit, und wir befinden uns derselben gegenüber in der Lage vonSchützen, welche ein Ziel haben, so nämlich, daß wir, mit solcherErkenntnis versehen, das Ziel unserer Lebensaufgabe um so bessererreichen dürften. 3 5. Ist dem also, so muß versucht werden,wenigstens im allgemeinen Umrisse darzustellen, was es denn istund welcher von den verschiedenen Wissenschaften oder Vermögenes angehört. Offenbar wird man der Ansicht sein, daß es der oberstenund vorzugsweise alle anderen unter sich befassenden angehöre. Alseine solche erscheint aber die Wissenschaft vom Staate. 6. Denndiese ist es, die da bestimmt, welche Wissenschaften notwendig inden Staaten vorhanden sein müssen und was für welche die ein-zelnen und wieweit sie dieselben lernen sollen. Sehen wir dochauch, daß die von den Menschen am meisten geschätzten Vermögen^unter diese Wissenschaft fallen, wie die Strategik, Ökonomik, Rhe-torik. 7. Da also diese Wissenschaft alle die übrigen praktischenWissenschaften in ihren Dienst nimmt und obenein noch vorschreibt,was man thun und was man lassen soll, so dürfte wohl ihr Zweckder sein, der die Zwecke aller anderen in sich umfaßt, und dieserZweck mithin das höchste menschliche Gut schlechthin sein.8. Denn wenn auch das höchste Gut für den einzelnen dasselbeist wie für einen Staat, so erscheint es doch als eine erhabenereund vollendetere Leistung, das höchste Gut eines Staates einerseitszu erfassen, andererseits zu bewahren. Man darf freilich schon sehrzufrieden sein, wenn man dies auch nur für einen einzelnen schonerreicht, schöner aber und göttlicher ist es, dasselbe für ein Volkund für Staaten zu bewirken. 9. Dies ist die Absicht unserergegenwärtigen wissenschaftlichen Entwickelung, welche gewisser-maßen ein Teil der Wissenschaft vom Staate (der Politik) ist.

2. Im Texte: 8m,-P«;, Fähigkeiten, Talente, Knnstfertigkeiten.