48
Schlaf ist offenbar eine Negation des Wachens; immer nemlichist, wie die Erfahrung zeigt, auf dem Gebiet der Natur wie sonstdas Entgegengesetzte in Einem und demselben dafür bestimmtenOrgan und Theil, und es ist Eins und dasselbe, was vom Ent-gegengesetzten afficirt wird, also z. B. von Gesundheit und Krank-heit, Schönheit und Häßlichkeit, Kraft und Schwäche, Sehen undBlindheit, Hören und Taubheit. Es ist dich auch aus folgenderBetrachtung klar. Wir erkennen den Wachenden an demselbenMerkmal wie den Schlafenden, sofern wir annehmen, daß der,welcher wahrnimmt, wach sei und daß jeder, welcher wach ist,wahrnimmt, sei cs etwas außer ihm, sei es die Bewegungen inihm selber. Wenn also das Wachen in nichts Anderem liegt,als im Wahrnehmen, so ist klar, daß das Organ, mit welchemwir wahrnehmen, identisch ist mit dem Organ, vermittelst dessendas Wachende wacht und das Schlafende schläft. Da nun dasWahrnehmen weder der Seele noch dem Körper ausschließlich an-gehört, (denn wo die Potenz ist, da ist auch die Aktualität, waswir aber Wahrnehmung nennen, ist, als Aktualität, eine durchden Körper vermittelte Bewegung der Seele,) so ist klar, daßwir hier keine der Seele ausschließlich ungehörige Affektion haben,daß aber auch ein nnbeseelter Körper nicht wahrnehmen kann.Nun haben wir früher *) über die einzelnen Theile der Seelegehandelt, wir haben dabei den ernährenden Theil von den an-dern unterschieden bei solchen Körpern, welche Leben in sich haben,und gesagt, daß von den andern Theilen keiner ohne den ernäh-renden bestehen könne: hienach ergibt sich, daß denjenigen leben-den Wesen, welchen nur Wachsthum und Abnahme zukommt,Schlafen und Wachen nicht zukommt, wie z. B. den Pflanzen;denn diese haben den wahrnehmenden Theil nicht, weder wenner gesondert, noch wenn er nicht gesondert ist; denn der Potenzund dem Sinn nach ist er gesondert. Ebenso sieht man aberauch, daß es kein Wesen gibt, welches immer wacht oder immerschläft, sondern es sind dieselben Wesen, welchen diese beidenZustände zukommen; denn ein lebendes Wesen, welches Wahr-
') Vs Lll. u. 2 ff.