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6 (1891) Große Ethik [u.a.] Metaphysik
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Kinder wegen dieser Handlung nicht ungerecht genannt werden;cs ist ja bloß ihre Unwissenheit, wodurch sie zu dieser Handlungveranlaßt werden, an dieser Unwissenheit sind aber die Kindernicht selber schuld. Deßhalb kann man sie auch nicht ungerechtnennen.

Wie verhält es sich nun aber mit dem Unrechtleiden? istanzunehmen, daß jemand freiwillig Unrecht leidet oder nicht?Wenn wir uemlich recht und unrecht handeln, so haben wir dabeiunfern freien Willen, dieß ist aber nicht mehr der Fall, wennwir Unrecht leiden. Wir vermeiden z. B. eine Mißhandlung,woraus sich ersehen läßt, daß wir nicht mit freiem Willen Un-recht leiden. Es läßt ja niemand freiwillig eine Beschädigungüber sich ergehen; Unrecht leiden ist aber eben ein beschädigt wer-den. Allerdings. Aber doch tritt bisweilen der Fall ein, daßjemand, anstatt sich andern gleich zu stellen, diesen sich unterord-net. Also, wenn die Festhaltung der Gleichheit recht war, so istmit dem Wenigcr-Haben ein Unrechtleiden verbunden; nun hataber ein Solcher das Weniger mit freiem Willen, also kannman sagen leidet er Unrecht mit freiem Willen. Allein an-dererseits läßt sich doch auch zeigen, daß er keinen freien Willenhat. Wer nemlich weniger nimmt, läßt sich dafür etwas Anderesgeben, sei es Ehre oder Lob oder Ruhm oder Freundschaft oder

sonst etwas dergleichen; wer aber etwas Anderes eintanscht an

Stelle dessen, auf was er verzichtet, der leidet kein Unrecht mehr;sonst freilich wäre dieß der Fall. Ferner: wer das Weniger nimmtund so Unrecht leidet, wenn er ja doch nicht das Gleiche em-pfängt, der thut groß damit und brüstet sich darob, indem er

sagt: ich hätte das Gleiche haben können, aber ich habe es nichtgenommen, sondern darauf verzichtet zu Gunsten eines Aelterenoder eines Freundes. Wer dagegen wirklich Unrecht leidet, brüstetsich nicht damit. Wenn man nun aber mit dem wirklichen Un-recht, das man erleidet, sich nicht brüstet, wohl aber mit dem nurscheinbaren, so wird wohl diese letztere Art von Beeinträchtigungüberhaupt kein Unrechtleiden sein. Ist aber kein Unrechtleidenvorhanden, so auch kein freiwilliges.

Diesen Ausführungen steht nun aber wieder ein Beweis

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