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6 (1891) Große Ethik [u.a.] Metaphysik
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gegenüber, den uns der Unmäßige liefert. Der Unmäßige nein- ! xlich schadet sich selbst mit vollem Bewußtsein, also leidet er mit ! -freiem Willen Unrecht durch sich selbst. Allein dieser Beweis wird stsseine Kraft verlieren, sobald man eine weitere Bestimmung hinzu- mfügt. Diese Bestimmung ist die, daß niemand gerne Unrechtleidet. Der Unmäßige thut nun aber das Unmäßige gerne; also !thut er sich selbst Unrecht, also thut er das, was für ihn schlimm ^ist, gern. Aber doch leidet niemand gern Unrecht, also wird auch sder Unmüßige sich selbst mit freiem Willen Unrecht thun. ßAber vielleicht könnte man hier wieder die Frage aufwerfen, §ob es möglich sei, daß jemand sich selbst unrecht thue? Dich Ischeint nun allerdings möglich zu sein, wenn man bei der Betrach- p!tung vom Unmäßigen ausgeht. Ebenso auch von folgenden Ge- ffsichtspunkten aus: wenn dasjenige recht ist, was das Gesetz zu rsthun gebietet, so thut derjenige unrecht, welcher dieses nicht thut; ,

und wenn Einer gegenüber von demjenigen, dem er nach dem ;!

Willen des Gesetzes etwas thun sollte, dieß zu thun unterläßt,so thut er demselben unrecht; das Gesetz gebietet aber z. B. mäßig Zzu sein, ein Vermögen zu besitzen, für den Körper zu sorgen und Adergleichen; wer also dieses nicht thut, der thut sich selbst unrecht. !'Denn auf einen Andern lassen sich derartige Unrechte Handlungenja gar nicht beziehen. Allein cs dürfte sich doch am Ende zeigen,daß diese Beweisführung unhaltbar und daß es unmöglich ist, ^sich selbst unrecht zu thun. Es ist ja doch nicht möglich, daß

Eine und dieselbe Person zu Einer und derselben Zeit mehr und st

weniger habe oder freien Willen und zugleich nicht freien Willen sthabe; nun hat aber doch derselbe, welcher unrecht thut, mehr, ^derjenige aber, welcher Unrecht leidet, hat eben in dieser Bezie- shung weniger. Also wenn Einer sich selbst unrecht thut, so ist stes möglich, daß Eine und dieselbe Person zu Einer und derselbe» stZeit sowohl mehr als weniger hat. Aber dieß ist unmöglich, also !ist es auch nicht möglich, daß jemand sich selbst unrecht thut.Ferner: wer Unrecht thut, thut es freiwillig, wer aber Unrecht jleidet, leidet es unfreiwillig. Also wenn es möglich ist, daß je» tmand sich selbst Unrecht thut, so müßte es auch möglich sein, daß <tjemand zugleich freiwillig und unfreiwillig etwas thäte. Dieß s!