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6 (1891) Große Ethik [u.a.] Metaphysik
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für einen Hochzeitschmauß oder für Herstellung eines Chors, daßman keinen der Sache entsprechenden, sondern einen ungenügen-den Aufwand macht; hierin beruht das kleinliche Wesen. Wasdas stattliche Auftreten betrifft, so genügt schon der Name selber,um das Wesen deutlich zu bezeichnen. Da nemlich im rechtenAugenblick ein bedeutendes Auftreten stattfinden muß, so ist mitRecht von daher demstattlichen Auftreten" der Name geschöpftworden. So ist also das stattliche Auftreten, da es ja etwasLobenswerthes ist, die Mitte zwischen dem Zuwenig und demZuviel in Beziehung auf den gebührenden Aufwand. Mancheführen übrigens noch mehrere Arten von stattlichem Auftretenan, so sagt man z. B. von jemand, er gehe stattlich einher, undso werden sonst noch verschiedene Arten von stattlichem Auftretengenannt, aber nur in übergetragenem, nicht in eigentlichem Sinn,denn es liegt doch nicht hierin das stattliche Auftreten, sondernnur in Dem, was wir oben angegeben haben.

Siedenundzwanzigstes (28.) Kapitel.

Vom gerechten Unwillen.

Der gerechte Unwille hält die Mitte ein zwischen Mißgunstund Schadenfreude; die beiden letzteren Eigenschaften sind nem-lich tadelnswerth, während der gerechte Unwille Lob verdient.Der letztere ist eine gewisse Unlust darüber, daß jemanden ohnesein Verdienst Glück zu Theil wird; hierin besteht also die Em-pfindung, von der hier die Rede ist; und diese Unlust regt sichandrerseits auch in dem Fall, daß man einen Menschen unver-dienterweise im Unglück sieht. So wird also wohl dieser Begriffzu bestimmen sein. Das Gegentheil davon ist die Mißgunst:diese ist ein Gefühl der Unlust über fremdes Glück, mag diesesein verdientes sein oder nicht. Ebenso ist die Schadenfreude einGefühl der Lust über fremdes Unglück, mag dasselbe verdientsein oder unverdient. Anders ist es bei dem gerechten Unwillen:dieser steht in der Mitte zwischen Mißgunst und Schadenfreude