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Freiwillige auf der Ueberleguug beruht. So erzählt man, eshabe einmal eine Frau einem Manne einen Liebestrank zu trinkengegeben und in Folge dieses Tranks sei der Mann gestorben,die Frau aber sei vom Aeropag für nicht-schuldig erklärt wor-den. Der Grund dieses Nichtschnldig war lediglich der, daßman bei der Frau keine vorhergegangene Ueberleguug, keinenVorbedacht angenommen hatte. Sie hatte nemlich den Trankgegeben, um zur Befriedigung ihres Verlangens zu kommen, dasaber erreichte sie nicht, somit konnte man keine freiwillige Hand-lang annehmen, cs war nicht denkbar, daß sic den Liebestrankdem Manne gab mit dem vollen Bewußtsein davon, daß seinTod die Folge sein würde. Hier also fällt das Freiwillige unterden Begriff der Ueberleguug, des Vorbedachts.
Siebenzehntes Kapitel.
Begriff des Vorsatzes und Vorsätzlichen.
Wir müssen nun ferner den Vorsatz in's Auge fassen unduntersuchen, ob er ein Trieb ist oder nicht. Der Trieb nunfindet sich auch in den unvernünftigen Geschöpfen, Vorsatz abernicht. Der Vorsatz ist nemlich mit vernünftigem Denken ver-bunden, dieses aber findet sich bei keinem andern Wesen außerdem Menschen, also kann auch in keinem andern ein Vorsatz sein.Aber vielleicht kommt ihnen der Wunsch zu? oder auch diesernicht? Der Wunsch kann sich auch auf das Unmögliche beziehen;z. B. wir haben den Wunsch unsterblich zu sein, aber den Vor-satz, es zu sein, haben wir nicht. Ferner bezieht sich der Vorsatznicht aus den Zweck, sonder» auf das, was zum Zwecke führt;z. B. Niemand setzt sich vor, gesund zu sein, wohl aber setzenwir uns vor, das zu thun, was zur Gesundheit führt, alsospazieren zu gehen, oder »ns noch stärkere Bewegung zu machen;der Wunsch dagegen geht auf den Zweck, denn wir haben denWunsch, gesund zu sein. So ist also auch hieraus klar, daßWunsch und Vorsatz nicht identisch sind, vielmehr hat es offen-bar mit dem Vorsatz die Bewandtniß, die auch schon im Namen