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6 (1891) Große Ethik [u.a.] Metaphysik
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thue, so sei es die Begierde, welche ihn mit Gewalt dazu bringe.So läßt sich also das Gewaltsame oder auf Gewalt Beruhendeso defilieren, daß man die Ursache des Handelns außerhalb desHandelnden setzt. Wenn aber diese Ursache innerlich, im Subjektselbst liegt, so ist es keine Gewalt.

Fünfzehntes Kapitel.

Begriff de« Zwangs.

Ferner müssen wir sprechen vom Zwang und dem, wasaus Zwang hervorgeht. Dieser Begriff nun darf nicht ohneweiteres in allen Fällen angewendet werden, z. B. nicht bei dem,was wir um einer Lust willen thun. Wenn nemlich jemandsagen wollte: ich bin von der Lust gezwungen worden, die Fraumeines Freundes zu verführen, so wäre dieß eine ungereimteBehauptung. Von Zwang kann nicht in allen Fällen die Redesein, er kann nur außerhalb des Subjekts liegen; z. B-, kann esgeschehen, daß Einer unter gewissen Umständen einen Schadenauf sich nimmt, um dabei etwas anderes Bedeutenderes zu ge-winnen; so kann ich gezwungen werden, mit aller Anstrengungauf mein Gut zu laufen, sonst hätte ich dasselbe in ruinirtcmZustand angetrofsen. In solchen Fällen also kann von Zwangdie Rede sein.

Sechszehntes Kapitel.

Bedeutung des Vorbedachts.

Da nun also das Freiwillige nicht auf einem Trieb beruht,so ist noch das übrig, was aus Ueberlegung oder Vorbedachthervorgeht. Das Unfreiwillige ist nemlich das, was auf Zwanglind auf Gewalt beruht, und drittens das, was nicht mit Ueber-legung geschieht, was sich im täglichen Leben deutlich herausstellt.Wenn nemlich Einer den Andern schlägt oder tödtet, oder sonstetwas ähnliches thut, ohne vorher überlegt zu haben, so sagenwir, er habe es unfreiwillig gethan, setzen also voraus, daß das