Druckschrift 
6 (1891) Große Ethik [u.a.] Metaphysik
Entstehung
Seite
20
Einzelbild herunterladen
 

20

Mitleid haben können und dergleichen. Zustände sind solche Be-stimmtheiten, vermöge welcher wir uns zu solchen Empfindungenin der rechten oder in verkehrter Weise verhalten, also z. B. zumZornigwerden: sind wir allzu geneigt dazu, so ist unser Verhaltenzum Zorn nicht das richtige; wenn wir aber überhaupt nicht inZorn gerathen, auch wo wir sollten, so ist auch dich nicht dasrechte Verhalten. Also das mittlere Verhalten besteht darin, daßman weder allzu große Unlust empfindet, noch sich ganz unem-pfindlich verhält. Hierin also besteht das richtige Verhalten. Undebenso ist cs bei allen derartigen Empfindungen. Das rechte Ver-halten zum Zorn, d. h. die Gelassenheit, steht in der Mitte zwi-schen Jähzorn und dem Wesen, welches sich vom Zorn gar nichtberühren läßt. Ebenso ist es bei der Prahlerei: wenn man nem-lich thut, als hätte man mehr, als man wirklich hat, so ist dichPrahlerei; thut man aber, als ob man weniger habe, so istdich Zurückhaltung. Das mittlere Verhalten ist also die Wahr-haftigkeit.

Achtes Kapitel.

Ueber die Mitte als das richtige Verhalten.

Ebenso ist es in allen derartigen Fällen; denn der Zustandbesteht eben darin, daß man sich in solchen Beziehungen richtig,resp. verkehrt verhält; das richtige Verhalten ist immer das, daßman weder zum Zuviel noch zum Zuwenig geneigt ist. Somitwird der richtige Zustand in solchen Dingen, in Beziehung aufwelche wir lobenswerth heißen, die Mitte sein; das unrichtigeVerhalten neigt sich zum Zuviel und Zuwenig. Da nun alsodie Tugend ein mittleres Verhalten in Beziehung auf diese Affekteist, die Affekte selber aber entweder Empfindungen der Lust oderEmpfindungen der Unlust sind, oder doch nicht ohne Lust, resp.Unlust gedacht werden können, so ist auch hieraus klar, daß dieTugend es mit Empfindungen der Lust oder Unlust zu thun hat.Uebrigens gibt es, wie man annehmcn kann, auch noch andereAffekte, bei welchen das Verkehrte nicht in einem Zuviel, resp.Zuwenig besteht; dahin gehört z. B. Ehebruch und Ehebrecher: