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142116. April
18 . April
21. April
Sweykger von Gundolflng, gesessen zum Wolfstain, übergibt dem Rath der Stadt zu Perchingenfolgende Briefe zur Aufbewahrung: einen Stiftbrief über die Messe zu Dietfurt in der St. Giligcn-kirche auf dem AHer-Ileiligen-AItar, einen Brief über die zu dieser Messe vermachten acht PfundRengspurger Pfennige, einen hierüber vom Römischen König Sigmund ausgestellten Bostätigungsbriefund einen gleichen für obige Messe von dem Bischof zu Eystct. Diese Briefe soll genannter Rathjeder Zeit, und auch nach seinem Tod, in Verwahrung haben, jedoch ihm, seinen Erben oder deinKaplan der Messe und den Bürgern von Dietfurt zum nothwendigen Gebrauch ausliefern, hernachaber wieder in sorgfältige Verwahrung nehmen. G. am nächsten Miticlien vor St. Jorgentag. (c. S.)
König Sigmund gebietet Caspar dem Torringer, das Bündniss, welches mehrere Ritter und anderen Spitze er mit Herzog Ludwig eingegangen haben, abzuthun. Ein solches Bündniss sey schonnach den Bestimmungen der goldenen Bulle verboten, und hätte gerade um so weniger in des Her-zoges Heinrich Abwesenheit eingegangen werden sollen, dessen Unterthan er sey, da es seine Pflichtsey, in diesem Augenblicke desto mehr für des Landes Schutz besorgt zu seyn. Dat. Sohwidnitz,Freitag vor Georgii. (Arrod.)
Wilhalm Ilutinger empfängt von Ludwig, Herzog in Bairn und Graf zu Graispach, die FesteGraispach mit allen Rechten und Gerichten, ausgenommen die Schaarwerkc in dem Dorf unter dergenannten Feste, als ein Mannslehen unter dem veränderten Namen „Newenhutingcn“ und dazu: dasDorfgericht zu Graispach, das hinfüro auch Ncwenhutingen heissen soll, mit Ausnahme des Gerichtesüber Leben und Tod und anderer zum Landgericht Graispach gehöriger Rechtsfälle, dann den Hof indem Dorf unter der Feste, den Uli Mayr bewirtschaftet, mit all seiner Zugchörung, Zinsen, Gilten etc,ferners den Ilofbau und dazu den Anger zu Puch, weiters die Ermelwiesen und die Langenwiesenund endlich ein Ort Holz. Dagegen verspricht er rechte Lcheninannspllicht zu üben, Küchenmeisteroder Haushofmeister des genannten Herzogs zu sein, der ihm, wenn er mit drei Pferden zu Ilof reitet,dafür Sold, Kost und Futter geben soll. Der Lehensempfängcr verpflichtet sich ferner für sich undseine männliche Nachkommenschaft, dass der jeweilige Besitzer des Lehens zum Bau und zur Er-haltung der Feste 200 Gulden Reinisch verwenden soll, wovon die Hälfte obiger Lehensherr oderseine männlichen Erben beizusteuern haben. Die männliche eheliche Nachkommenschaft des Lehen-mannes übernimmt alle die Lehenspflichten, wie dieser selbst, mit einziger Ausnahme des Küchen-meister oder Haushofmeister Amtes, zu dessen Uebernahme sie nicht verpflichtet sein soll. In Kriegs-zeiten soll die Feste von genanntem Ilutinger und seinen Erben jederzeit mit hinlänglicher Besatzungversehen, in Friedenszeiten aber mit vier werlichen Wächtern, Thurncrn und Thorwarten nach Nothdurftbesetzt, und mit 10 Sehäfl'el Roggen Ingolsteter Maass ; 2 Sohermpiichsen , 2 Rennpiichsen, 6 Hand-piiehsen, einem halben Zentner Pulver, einem Zentner Blei, 10 Armbrüsten, 1000 Pfeilen ausgerüstetwerden. In diesem Zustande muss die Feste immerfort erhalten werden, und, wenn dieses aus Nach-lässigkeit unterlassen wird, dann möge und dürfe der genannt Lehensherr sie wieder zu Händennehmen und verfügen darüber nach Wohlgefallen. G. an saut Georgen tag des heiligen Martircr. (c. S.)