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31. März
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13. April
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! überbringerulen Bothen um Antwort, indem er sonst mit den Gerangenen und andern Sachen fürbasvcintlich gefaren und walten müsste. D. ib. et cod. d.
Vor dem offenen Schreiber Peter Bernold von Awrbach und Niclaus Heller, Landschrcibcr inder Grafschaft Grayspach, klagt Anna die Lcwtenbeokin von Wackersfain gegen ihren ehlichen MannWilhalm Lewtcnbeck, dass er ihr und ihren Kindern das Schloss Wackerstain, auf welchem ihr dochihre Heimsteuer und Morgengabe verschrieben sei, entfremden wolle und ruft die Hülfe des HerzogesLudwig gegen denselben an, welche ihr auch zugesagt wird. Sieglerinn: Anna die Lcwtenbeckin.G. zu Ingolstat im Hause Seyczen Marschalks, des Samptztages vor dem Palmentag, das ist: des30. Tags des Merczen. (c. S.)
Hanns von Nennyngen der Aeltere, Pfleger zu Füssen, bekennt, dass er seinem Bruder, BischofAnshalm zu Augspurg, und dessen Nachfolgern die ihm von demselben verpfändete Vogtei aus demKloster zu Vltenbiiren und 30 Pfund augspurger Herrengelds aus etlichen Höfen und Gütern zu Tüllis-husen und Büchelun jeder Zeit wieder zu lösen geben wolle. G. an dem Palm aubend. (e. S,)
Sigmund Römischer König ertheilt Johannsen Bischof zu Eystet die Gnade, dass Niemand den-selben irgendwo anders als vor dem Römischen König selbst oder wein er das überträgt, vorladenund beklagen solle. G. Breslaw an dem Palmtage.
Gumprecht Jud von Pingen, welcher von Laichens vnd Ansetzens wegen in des Raths derStadt Regensburg Vankchnuss gekommen war, reversirt nach geschehener Leistung eines gelerntenEids auf die fünf Bücher Moysy, sich hierüber nimmer mehr zu rächen und solches zu äfern , auchlebenslang zwanzig Meilen Wegs von der Stadt zu bleiben. Siegler: der Judenrichter Peter derMaller Schullheiss und Leupold der Gumprecht, Kämmerer. G. des Erytags nach dem Palmtag.
Hans Part und Hans Püttreich Bürger zu München erklären, dass wenn sie hinsichtlich Fus-perg, Gauting und Freyhaym und der dazu gehörigen Leute und Güter welche sie von Chunrad denPreysingcrn zu Wolnzach gekauft haben, nach Verlauf eines Jahres mit Rechten angefodert würden,ihnen die genannten Preysinger keine Gewährschaft mehr schuldig seyen. G. am Sambztag nachdem h. Ostertag. (c. 2 Sig.)
Ritter Arnolt von Scckendorff, Fridrichs Markgrafens zu Brandenburg und Burggrafens zuNuremberg Hofmeister, betheidiget Heinrich vom Absperg, Pfarrer zu Swobach auf einer, und dieEinwohner der zwei Dörfer Lersleten und Swerczenloch auf der andern Seite, dahin, dass cs fürbeide Seiten bei dem Inhalt des Briefs und Ausspruchs, welchen Conradt Keymell, Dechant seliger,Fridrich im Stcinhauss, Custer und Dytrich von Lawter, Chorherr seliger zu Onolczbach gegebenund gethan haben, so lange Pfarrer vom Absperg lebt oder die Pfarre besitzt, zu verbleiben habe,ausgenommen den Lämmerzehent; und bezüglich dieses solle der Kästner zu Swabach, Hans Trachtvnd Concz Speyser zu Rote in die nächst um Lersleten liegenden sieben Pfarren reiten und nach