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schlechten Dache ohne Erker zu versehen und — wenn er solche verkaufen wolle, sie nur an eineneingesessenen Burger zu Nuremberg zu verkaufen. G. am Mitwochen vor sant Erasemslag. (c. Sig.)
1. Juni
Ernst und Wilhalm Herzoge in Bayern vertauschen ihren eignen Ilof zu Ilergershausen ini
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Wolfertzhauser Gericht an Paul Völker Caplan der vom sei. Piitreicli gestifteten ewigen Messe aufdem S. Erasem Altar in Unser Frauen Pfarrkirche zu München gegen einen Anger zu Plachveldzuniieht an Hansen Pütreichs Anger. G. des Pfintztags-vor dem h. Pfingsttag. (c. Sig.)
3. Juni
Der Römische König Sigmund macht allen Fürsten, Herrn und Angehörigen der Reiches kunddass er den chrwürdigon Fridrich, dem der Rath und die ganze Bürgerschaft zu Ougspurg Gehorsamund Treue gelobt haben, als Bischof daselbst mit Einwilligung des Pabstcs anerkenne und anerkanntwissen wolle, dagegen dem ebenfalls zum Bischof des obigen Stiftes ernannten Anshelm Nenningerdie Anerkennung versage, und somit allen Reichs-Angehörigen befehle, von Anshelm keine Lehen,Freiheiten, Aemter u. s. w. anzunehmen, und der Stadt Ougspurg die in dieser Angelegenheit etwaerbetene Hilfe zu gewähren. G. zu Costentz am heiligen Abend zu Pfingsten.
5. Juni
Peter Vorster Richter zu Dietfurt schreibt an Reichart Mersdortfer Landschreiber in der Graf-schaft llirsperg, dass er die Klage des genannten Mersdortfer von wegen eines Juden zu Regenspurgan den Vifztum und den Land-Schreiber in Niederbayern gebracht und der Jude sich erklärt habe,er wolle gern mit obigem Mersdortfer zu einem 't ag gen Regenspurg vor den Notangst und anderepiderbere Leute kommen SicgJer: Dietreicli Pairsdortler. D. in die Bonifacii. (c. Sig.)
11. Juni
Fridrich, Markgraf zu Brandenburg und Burggraf zu Nurcmberg macht sich gegen die Bürger-meister, den Rath und die Burger seiner Stadt Swobach verbindlich, sie von der Bürgschaft gegenSytz Biderman von Nuremberg für vierthalb Tausend Gulden wegen des Kaufes von Emsskirchen inGüte ledigen und lösen zu wollen. G. zu Nuremberg am Sontag Trinitatis, (c. S.)
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Ott Pientznawer Erbmarschall des Bisthums Freysing spricht auf die Klage der Gebrüder Clawsund Rudolf die Schilbatz wider den Bischof Herman, dessen Vorgänger, Bischof Berchtold, ihrenVetter Stephan Schilbatz von seinem Hab und Gut gedrungen, nacher aber sich mit ihnen zur Ent-schädigung dahin verglichen habe, sie in seine Dienste zu nehmen, zu Recht: dass Bischof Herman,weil er den Bischof Berchtold nicht beerbt habe, auch für ihn keine Entschädigung an Gütern zugeben schuldig sey, aber die beyden Brüder auf ihr Verlangen in Dienste nehmen soll. G. an Suntagnach dem heiligen Pfingstag.
16. Juni
Ludwig, Herzog in Beyrn und Graf zu Morfani, überträgt gemeinschaftlich mit seinen VetternErnst und Wilhalm, Herzogen in Beyrn, die Entscheidung über die Ansprüche, welche diese an ihnmachen, seinem Vetter Ludwig, Pfalzgrafen bei Reine und Herzog in Beim, der zur Schlichtungdessen, worüber er einen gütlichen Vergleich nicht zu Stand gebracht habe, einen Gerichtstag anbe-raumen soll, wo unter dem Vorsitz desselben und mit einem gleichen Zusatz von Seite der Herzoge