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12 : (Continuationis VIII) (1849) 1408 - 1422
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141915. Jan.

16. Jan.

17. Jan.

20. Jan.

21. Jan.

Eberhart Erzbischof zu Saltzburg, Ilennan zu Freysing, Albreoht zu Regenspurg, Jörg zuPassaw, Berchtold zu Brixen, Ernst zu Gnrkg, Engelmar zu Kyemsee, Vlrich zu Sekgaw und Wolf-hart zu Lauent, Bischöfe, der Provinz zu Saltzburg Sutl'raganeen, geloben sich gegenseitig in Folgedes Conciliums welches sie am vergangenen 18. Dezember wegen Bedrückung der Plattheit durchetliche weltliche Fürsten und Herrn zu gemeinem Nutz der Provinz Salzburg unter dem Schirm des; römischen Königs Sigmund gehalten haben dass wenn einer von ihnen oder ihren Leuten durchweltliche Personen wider Recht verkürzt oder beschwert würde, sie gegen solche Personen mitbannen vnd singen verslahn procediren sollen bis diese Personen zu Gehorsam kämen; wenn aberdiese Personen in dem Frevel blieben sechs Wochen nachdem der Prozess und das Recht gegen sieangefangen war, so sollen obengenannte Bischöfe sich gegenseitig Beistand leisten bis die Ungehor-samen zu Recht gebracht werden, und sollten diese auch des geistlichen Schwertes und Bannes nich*achten, so soll das weltliche Schwert und insbesondere der römische König Sigmund um Hilfe ange-rufen werden. Mit den Insigeln der obengenannten Bischöfe und ihrer Capitel. G. am nächstenSuntag vor Anthonij. (c. 18. Sig.)

Hans Conczman von Staffurd, Vogt zu Baden bekennt, dass er als Vormund und LehentriigerBurckarts von Win deck, der noch unter seinen Tagen ist, vom Markgrafen Fridrich zu Brandenburgdie Castenvogtei des Klosters Swarzach (in Eisass) zu Lehen empfangen habe. G. zu Meincz amMontag vor sant Anthonien tag.

Martinus papa praeposito ecclesiae Frisingensis inandat, ut ea quae de bonis monasterii inPerchtcsgaden alienata invenerit, ad jus et proprietatein ejusdem monasterii revocare procuret. D, MantueXVI. kal. Februarii. Pontificatus anno secundo

Ernst Herzog in Bayrn verleiht dem Ulreich Utz Bürger zu Dachau das Holz genannt derAchloch, welches derselbe von Jacob und Erhärt den Kolbecken gekauft hat. G. zu München amfreitag nach Anthonien Tag. (c. Mg.)

Sigmund, römischer König gebietet allen und jeglichen Kaudeuten in Tewtschen Landen wie-derholt, nicht mehr mit den Venedigern, die dem Reich und den Reichs-Unterthanen lang Zeit grossUnrecht gethan haben und täglich thun, Kaufmannschaft zu treiben, sondern nachdem laut der vomErzbischöfe Bartholomäus zu Meylan ihm nach Breslau überbrachten Erklärung der Herzoge vonMeylan und Janow, die den bey ihm erschienenen Botschaften der Städte Strassburg, Meinz, Worms,Spir, Nürnb erg etc. bereits abschriftlich mitgctheilt und vom anwesenden Erzbischöfe erläutert wordensey, die Strasse nach Janow wieder geöffnet und sicher gemacht auch neu aufgekommene Beschwe-rungen abgethan werdenihre Botschaften zur weitern Verhandlung und Unterredung über Gebrechenim Münzwesen. auf nächsten sant Görgentag nach Vlm senden und daselbst erscheinen zu wollen,um sofort zwey oder drey kundige Männer an die Herzoge von Meylan und Janow abordnen zukönnen, die Dinge zu einem redlichen Ende zu bringen. G. zu Breslaw des nehsten. Sampsstngsnach sand Anthonien tag. (c. S.)