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Albrecht der Preisinger zu Chopfspergk bekennt, dass er hinsichtlich seiner Zweyungen mitdem Probst Peter zu Perchtersgadem gänzlich vereinigt sey, und dass ihm derselbe seines Gottes-hauses Vogtey zu Weidenpaeh gegen Entrichtung von jährlich 8 Pfund Pfenning zu Vogtrecht über-tragen hat. Mitsiegler: Erhärt der Preisinger Pfleger zu Jjantzhut, des obigen Vetter. G. am Suntagnach dem Ebenweichtag. (c. Sig.)
Der Römische König Sigmund nimmt unter Vermittlung Fridrichs, Markgrafen zu Brandemburg,und der Herzoge Ernst und Wilhalm in Beyern, den Herzog Heinrich in Beyern, der seinen VetterLudwig, Herzog in Beyern, auf dem Concilium zu Costentz am Mittwoch nach St. Gallentag ange-fallen und gefährlich verwundet hatte, mit Land und Leuten und allen Mithelfern in seinen Schutz*verzeiht alles Vorgefallene und insbesondere das crimen laesae majestatis, sichert dem Herzog unddessen Mithelfern an obiger Thnt den Besitz von Land und Leuten zu, und verbietet alle Anfeindungund Beeinträchtigung des Herzogs Heinrich, die man gegen denselben auf den Grund obigen Ver-brechens unternehmen könnte. Uebrigens sollen dem Herzog Ludwig wegen seiner Verwundungallenfalls verlangte Genugthuung und Schadenersatz keineswegs versagt und benommen sein. G. zuCostentz des nächsten Montags vor der heiligen Dreikönige Tag. (c. S.)
Derselbe gebietet allen Beiehs-Unterthanen und Getreuen, nachdem die heilige Kirche miteinem göttlichen, ungezweifelten und einigen Pabste versehen ist, zu dem viele Leute wandern, alleund jegliche Leute, geistliche und weltliche, fürbas ohne Bullete und Zeichen uugehindert nach undvon Constentz ziehen und wandern zu lassen. G. zu Costentz des nchsten Zinstags vor dem heiligendrier Kunig tage.
Martinus papa decano ecclesiae sancti Gumberti in Onolspacli mandat, ut ea, quae de bonismonasterii in Wilczeburg per varias Confessiones alienata invenerit iliicite vel distracta ad jus et