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12 : (Continuationis VIII) (1849) 1408 - 1422
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illä

durch den Bischof von Chure und den Ritter Herman von Breytenstein noch durch das Reiclis-Hof-gericht und andere Gerichte verkümmert werden dürfe. G. zu Costentz des nächsten Mittwochs nachunsers Herrn Leichnams Tag. (c. S.)

5, Juni

Derselbe befreit die Stadt Lindow von aller fremden Gerichtsbarkeit, so dass sie von Niemandvor die Reichs- und andere Gerichte vorgeladen, sondern siimmtliehe Bürger und die Spitalangehörigendaselbst durch den Amman und die Richter der Stadt selbst gerichtet werden sollen, ausser bei ganzoffenbarer Rechtsverweigerung. Auch erlaubt er obiger Stadt, dass sie die verweigerte Bezahlungeiniger verbrieften Schulden und Gülten durch allenthalben ausser der Stadt Lindow vorzunehmendesAuspfänden und durch gerichtliche Hilfe zuStand bringe, und bestätiget ihr alle Rechte, Freiheiten etc,G. zu Costentz des nächsten Mittwochs nach unsers Herrn Lciehnamstag. (c. S.)

6. Juni

Zezilg Chunraden des Chranvesels Wittib verpflichtet sich, dem Herzog Emst in Bayern dasUngelt in der Herrschaft Vohburg zu Lichtmess um 100 Gulden zur Lösung zu geben. Siegler:Wilhalm der Leuttenwekch. G. an Pflntztag nach Erasms Tag. (c. Sig.)

7 . Juni

Der Römische König Sigmund erneuert der Stadt Regenspurg ihre Privilegien und insbesonderedie Freiheit, dass sie vor kein auswärtiges Landgericht und namentlich nicht vor das Landgericht zuNurenberg gezogen werden soll, und erklärt desshalb die bei letzterm Gerichte von dem Ritter IlannsStauffer gegen Regenspurg erwirkte Acht für kraftlos und ungiltig. G. zu Costentz des nächstenFreitags nach St. Erasra Tag. (c. S.)

Derselbe bestätiget dem Abte, Convent und Kloster zu Kaisheim alle Gnaden, Privilegien,Freiheiten, Rechte und Briefe. D. ib. et eod. d.

Derselbe gebietet dem Landrichter zu Nürenberg, die Stadt Regenspurg, die wegen des RittersHanns des Staulfers vor das Landgericht zu Nurenberg gezogen und daselbst mit der Acht belegtworden, von dieser Acht frei zu sprechen. D. ib. et eod. d.

8, Juni

Karl Holzschulier, an Statt eines Schultheissen, und die Schöpfen der Stadt Nuremberg beur-kunden, dass Pawlus Pirkheymer von Sigmund Pflnzing und den betheiligten Mitgenossen und Be-rechtigten drey Güter zu Walkersbrunn, ein Gut und ein Holz zum Rädleins, sechs Güter, eineWiese und die Newcnrewte zum Pomer, samint dem Stadel daselbst, erkauft habe. Zeugen: JacobTewfl'el und Heinz Im Hof. G. am Samstag nach sant Bonifacii tag. (c. S.)

10. Juni

Werndel der Hülmair aus der Au, von seinem Nachbar Seitz Zeslär von Au, dem er seinWeib entführt hatte, in das Gefängniss des Rathes zu Regenspurg gebracht und auf Leben und Todangeklagt, jedoch wieder freigegeben, schwört Urfehde. Siegler: Peter der Maller, Schultheiss zuRegenspurg. G. des Montags vor St. Veits Tag. (c. S.)