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sönlich in der Stadt anwesend zu sein, keine Ansprüche auf Schadenersatz zu machen, Pferd undHarnisch für den Sold als Unterpfand zu stellen, und, wenn ihm nach einem halben Jahre der Dienstaufgekündet würde, nur den halben Sold zu nehmen. Siegler: Lienhart der Taurlinger. G. des Eri-tags nach St. l’angracii Tag. (c. S.)
Sigmund römischer König bestätigt dem Abte Johann des Gotteshauses von S. Ulrich und Afradie hergebrachten Privilegien und Rechte. D, Costenz nechsten Donerstags vor dem heyligen pflngs-tag. (e. 1 Sig.)
Derselbe erlaubt dem Herzog Ludwig in Beyern nicht, Behufs der Besorgung anderer dringenderGeschäfte in sein Land zu ziehen, da er von Karl, König zu Frankrich, an dessen Statt zur Mit-berathung über die Angelegenheit der ganzen Christenheit auf das Concilium zu Costentz gesandtsei und Niemand vor Beendigung der Sache wegziehen sollJ dagegen verordnet er, dass alle An-sprüche und Foderungen an Herzog Ludwig von Datum des Briefes ein ganzes Jahr hindurch ruhenund derselbe während dieser Zeit mit keiner Foderung belästiget werden soll. G. zu Costentz andem heiligen Pfingst-Abend. (c. S.)
Cristotfel von F'reyberg und seine Hausfrau Agatha die Gässlerin verpflichten sich, die Behau-sung und Burg Riethain, welche ihnen Hartman Ansorg Bürger zu Ulm und seine Söhne Hans undHeinrich bis zur Wiederlösung eines jährlichen Zinses von 50 Gulden überlassen haben, den Bürgernvon Ulm jederzeit ollen zu halten. Mitsiegler: Mang Kraft Bürgermeister und Heinrich Rot Bürgerzu Ulm. G. des Montags nach Pfingsten, (c. 4 Sig.)
Anndre der Schuster, wegen Diebstahls in der Herrschaft zu Tumstauff gefangen gesetzt undzum Tode verurtheilf, von dem Rath zu Regenspurg aller auf Fürbitte seines Herrn, des Herrn Frid-reich Turlinger, dessen eigen er ist, begnadigt, freigeiassen und für immer aus der Stadt, dem Burg-frieden und der Herrschaft zu Tumstauff verbannt, schwört Urfehde. Siegler: Dietreich der Taur-linger, Pfleger zu Tumstauff, und Herr Fridreicli der Turlinger. G. des Eritags in der heiligenPflngstwoche. (c. 2 S.)
Hanns Röder von Bergen verspricht den Bürgern des Raths der Stadt Nuremberg Nickel Langenbis künftigen saut Jacobstag entweder lebendig für 1000 fl. ihn. oder todt für 500 fl., sowie jedenEdlen von dessen Helfern lebendig für 100 11. und einen Reisigen für 50 fl., todt aber für 20 fl.überantworten zu wollen, und solle derselbe nach Erfüllung seines Versprechens auf Begehren auch2 Jahre gegen den gewöhnlichen Sold in ihren Dienst aufgenommen werden. G. am Mitwochen vorsand Urbanslag. (c. S.)
Gabein Trauner verpflichtet sich, die ihm vom Erzbischof Eberhart in Salzburg empfohlne Vesteund Pflege Tetelbaim getreulich zu verwesen, und die zu dieser Pflege gehörigen 2 Höfe zu Tetcl-liaim nicht zu entstiften noch die Leute darauf zu verkehren. G. an Urbans Tag.