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12 : (Continuationis VIII) (1849) 1408 - 1422
Entstehung
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1415

10. Febr.

15. Febr.

16. Febr.

18. Febr.

20. Febr.

81. Febr,

ohne besondere Erlaubnis des Käthes Niemand ausserhalb der Stadt das Wort zu sprechen, Siegler:Peter der Maller, Schultheiss zu Regenspurg. G. acht Tage nach Lichtmess, (c. S.)

Hans Ilesenfaler Pfarrer zu Gerolspach bekennt, dass ihm der Tumprobst Egleff, der DechantFridreich und das Capitel des Tunis zu Freysing ihre Chorkirehe zu Gerolspach verliehen haben undverpflichtet sich, denselben jährlich 20 Gulden zu reichen. Siegler: Erasm der Wildenwarter. G, amSuntag vor Valentini. (c. Sig.)

Johanns, Landgraf zum Leuchtemberg und Graf zu Halls, stellt für sich und seinen Mündelund Vetter, Landgrafen Gorg, dem Herrn Gorg, Grafen zu Ortenberg, seinem Oheim, für 2000ungerische Gulden als Bürgen Johanns, Herrn zu Haidekk, seinen Oheim, und verspricht, obigeSumme bis nächsten Lichtmess Tag zu bezahlen und genannten Bürgen von der Bürgschaft zu lösen.G. am Freitag vor dem Sonntag als man singet invocavit. (c. S.)

Ludwig, Pfalzgraf, und Heinrich, Herzoge in Beyern, schliessen einen bis auf den nächstenSt. Martins Tag und von da noch 4 Jahre andauernden Bund, wonach jeder demjenigen von ihnen,der in eine Fehde verwickelt würde, 50 Spiesse, je ein Spiess mindestens mit 2 bewaffneten Mannund 3 Pferden, und zwar Pfalzgraf Ludwig nach Nuwenstat an der Donauwe oder naeh Rotcmburg,Herzog Heinrich aber nach Amberg zu Hilfe schicken soll. Würde der eine oder andere von ihnenim eignen Lande von Feinden angegriffen oder belagert, so sollen sie sich in dem ein oder andernFalle zu Arnberg oder Landshut über Abwendung dieser Gefahr beratlien und dann mit ganzer Machteinander zu Hülfe ziehen, und gegenseitige Streitigkeiten und Ansprüche unter sich und ihren Ange-hörigen durch ihre Käthe und Freunde entscheiden lassen. G, zu Costentz am Samstag vor demSonntag Invocavit. (c. 2 S.)

Johann Herzog in Bayern entscheidet, dass die Klage welche Altman Kemnater Pfleger zuSulzbach gegen den Bischof Friedrich zu Eystet wegen des Hammers zu Oberneystet auf dem Land-gericht Hirssperg gestellt hat, gänzlich ab seyn, und dass genannter Bischof dem Altman Kemnaterfür desselben Ansprüche auf den Hammer zu Oberneystet 100 Gulden bezahlen soll. G. am Montagnach Invocavit. (c, Sig.)

Von dem Hofrichter zu Costentz, Günther Grafen von Swartzburg, werden dem Fridrich vonKindsperg, Bevollmächtigten des Hans von Stauf von Ernfels, zwei vom Landrichter zu Nüremberg,Stepffan von Absperg, ausgestellte Gerichtsbriefe bestätigt. G. zu Costentz, des nehsten Mitwochensvor sand Peters tag kathedra. (c. S.)

Johanns Herzog in Bayern bestätiget dem Rath und den Bürgern zu Lanndaw die denselbenvom Kaiser Ludweigen, seinem Vater Herzog Albrechten und allen andern seinen Vorfahren seligenverliehenen Rechte und Freiheiten. G. an Pflncztag vor dem Sonlag Reminiscere in der vasten, (c. S.)