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14118. Oct.
9. Oct.
16 . Oct.
17 . Oct.
19. Oct.
24. Oct.
31. Oct.
Sigmund, römischer König bescheint den Bürgermeistern und Rüthen der Stadt Rotenburg vfder Touber den Empfang der auf sein Gelieiss an Niclaus Burgman, Dechant zu Spire und l’ctcr vonWissenloch, Vicarier daselbst bezahlten .ludensteuer von 2000 fl. G. zu Rotenburg vf der Touberdes nehsten Montags vor sant Dionisii tag.
Ernst Herzog in Bayern befiehlt den Bürgern zu Pföring, dass sie keinen mehr als Bürgeraufnehmen sollen, der nicht 10 Pfund Pfenning versteuert, und dass die Schaubdächer dieses Marktesin Ziegeldächer verwandelt werden sollen. G. zu München an Dionisien Tag.
Sigmund römischer König gebietet allen Fürsten, geistlichen und weltlichen, Grafen, Freien,Rittern, Knechten, Amtleuten, Bürgermeistern, Rüthen und Gemeinden aller und jeglicher Städte, dassNiemand die Bürgermeister der Stadt zu Rolemburg uf der Thauber wegen der von seiner und desReichs wegen erhobenen Judensteuer fürbas belangen, bekümmern oder anfeinden dürfe. G. zu Hcil-brun des nehsten Montags vor sand Gallen tag.
Altman Kemnater, Landrichter zu Sultzbach, vor welchem Albrecht vom Wolfstein für sich undseine Brüder und zwar zum zwcitenmale schon gegen Hans Fuon zu Sultzbach klagt, dass dieserauf dem untern Hammer im Hirssbach Getränk ausschenke zum grossen Nachtheil ihrer allein dazuberechtigten Taferne im Dorf zum Ilirssbach, erkennt in Folge der Einwendung des Hanns Fuon,dass der Hammer sein freies gekauftes Eigenthum sei, und er zum Ausschenken wohl ein Recht habe,zu Recht, dass Hanns Fuon auf seinem Hammer nur seinen eignen Leuten, nimmermehr aber in Dorfund Feld Getränk verleit geben dürfe. Siegler: das Landgericht zu Sultzbach. G. am nächstenMittwochen nach St. Gallentag. (c. S.)
Hans der Satelpoger zu Geltolflng verbürgt sich dem Jörg Fraunberger zum Mag dem jüngernhinsichtlich der 70 Pfund Gelts welche demselben aus der Herrschaft Werd verpfändet sind, anstattdes mit Tode abgegangenen Bürgen Friedrich Staliel, G. am Freitag nach Gallen Tag.
Ritter Hans von Rosenberg, Schultheiss und die Schöpfen der Stadt zu Nuremberg entscheidendie Streitsache Meister Albrechts, Pfarrers zu sant Scbolt daselbst gegen Anna, Eberhart Quctrersseligen Wittib, wegen der neu erbauten Häuslein unter sant Sebolts Kirchhof am Weinmark zwischender Schule und des Jacob Gutkauffs Hause dahin, dass diese neuen Häuslein alle nicht höher gebautwerden sollen, als die vorhin abgebrochenen gewesen sind. Zeugen : Weygel Graser und PaulusVorchtell. G. am Mitwochen vor der heiligen Zwelfpoten tag Symonis vnd Jude.
Herzog Heinrich in Bayern bestätiget die von seinem seel. Vater oder andern seinen Vordemden Juden gegebenen Briefe und Rechte und versichert ihnen seinen Schutz und Schirm. G. zuLandshut an aller Heiligen Abend, (c. S )