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100 fl. auf die Stadt und das Schloss zu Swabach in den nächsten zwei Jahren für 1000 fl. Nürcm-berger Stadtwährung vcrstatten zu wollen. G. an Saut Michels Abend.
29. Sept.
Sigmund, röm. König, bestättiget auf Bitten Vlrichs, Abts des Klosters zu 'Wiltzburg, alle demConvente und Gotteshause daselbst von seinen Vorfahren, den röm. Kaisern und Königen ertheiltenGnaden, Rechte, Freyheiten, Privilegien und Briefe. G, zu Nüremberg an sand Michelstag.
30, Sept.
Derselbe errichtet zu Nüremberg mit Rath der Reichsfürsten, Grafen, Herren, Ritter, Knechte,Städte und Getreuen auf drei Jahre einen gemeinen Landfrieden im Lande zu Francken, setzt alsObermann von seiner und des Reichs wegen seinen Rath, Ritter Erenfriede von Seckendorf, zuwelchem die Fürsten, Grafen und Herren vier und die Städte auch vier geben mögen, die mit ein-ander über Raub, Mord, Brand und Fehden erkennen und sprechen, hiezu am nächsten Sonntage nachjeder Goltfasten und so oft es der Obermann für nöthig halte, in einer der Städte Würzburg, Neu-stadt an der Aisch, Bamberg oder Nüremberg Zusammenkommen, die Besehädiger mahnen, den Be-schädigten erforderlichen Falls durch Pfändung beholfen scyn, und allenfalls eingenommene Schlösserbrechen sollen, wenn sie ihr Herr oder Pfandinhaber nicht binnen Jahresfrist oder der vom Landfriedenbestimmten Zeit löse. Beym ersten Landfrieden sollen der Obermann und die acht Beysitzer auf dieFürsten, Grafen und Herrn, die in demselben begriffen sind, eine Summe Geldes zu dessen Nothdürftanschlagen, auch sollen ihm die für den vorigen Landfrieden aufgesetzten neuen Zölle verbleiben undnöthigen Falls, wo füglich und thunlich, neue aufgesetzt werden. Albrecht zu Bamberg, Johans zuWirtzburg und Fridrich zu Eystet, Bischöffe, Johans und Fridrich, Burggrafen zu Nüremberg, Fridrichzu Henneberg und Johans zu Wertheim, Grafen, auch Dytrich, Herr zu Pickenbach, haben besondersgelobt und geschworen, diesen Landfrieden fest zu halten und zu vollführcn. G. zu Nüremberg desnehsten Suntags nach Michelstag.
1. Oct.
nans Sygersliouer bekennt, dass ihn der Bischof Jörg zu Passau für seine Dienste von wegendes Thurms zu Passau und des Probstamts enhalb der Inprugk gänzlich bezahlt hat. G. an RemigiusTag. (c. Sig.)
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Sigmund, römischer König, verordnet, dass die Zölle, welche dem dieser Zeit im Lande zuFrancken errichteten Landfrieden zu Hilfe aufzusetzen Nothdürft und Herkommcm ist, nicht höhergenommen werden sollen, als sie in dem von seinem Vorfahrer im Reiche, Könige Ruprecht errichtetenLandfrieden aufgesetzt waren, und dass diese Zölle mit Ausgang des Landfriedens abseyn, namentlichvon denen von Nüremberg, Rotemburg, Sweinfurt, Winsheim und Weissenburg nicht mehr genommenwerden sollen. G. zu Nüremberg des nächsten Montags nach Sand Michelstag. (c. S.)
Derselbe quittirt die Jüdischheit zu Nüremberg über 6000 Gulden rhn., welche sie als Ab-schlagszahlung an den 12000 Gulden Steuer, die zur Ausrichtung der Reichsnolhdurft von ihr gefordertwurde, gleichwie von der Jüdischheit im ganzen Reiche eine Steuer verlangt worden ist, erlegt hat.D, ib. et eod. d.