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von den 3 das Stift, 3 die Stadt und 1 das Kapitel erhält, G. zu Würzburg, Dienstag nach S. Ma-theustage des h. Zwölfboten,
83. Sept.
Bürgermeister, Rath und die Bürger der Stadt Würzburg bekennen dass ihnen der BiscliolTJohann mit Zustimmung des Capitels erlaubt habe, den 12, Pfenning in ihrer Gemeinde behufs derBezahlung ihrer drückenden Schulden vorläufig auf 2 Jahre von S. Petri Cathedra an zu erheben, undso sich selbst zu besteuern. D. eod. d.
85., Sept.
Bürgermeister, Rath und Bürger zu Arnstein, versprechen, anstatt des Bischoffs von Würzburgan den Ritter Frowin von Hutten, und dessen Sohn Hans 1520 fl, in den nächsten 10 Jahren zuzu zahlen, wogegen ihnen der Bischof! verheissen hat, sie 11 Jahre mit Steüern und Beete nicht zubelasten. G. Donerstag nach Mathei Apostoli. (c. 1 S.)
Frowin vom Hutten, Ritter, und sein Sohn Hanns sagen den Bischoff Johanns zu Wirzpurgvon allen ihren Ansprüchen wegen vergangner Dienste, Hülfe, Zehrung, Leistung und verkauftenSachen ledig und los ausgenommen 1520 fl. — welche sie auf der Bethe und Steuer zu Arnsteinhaben und die in zehn Jahr zu bezahlen sind. G. Donnerstag vor St. Michelstag.
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Ulreich der Püntzinger, Niclas Awr, Peter Potzenhauser, Hainreich Restaler und Hanns Rewn-dorffer, alle fünf Herrn Wilhalm des Saczzenhofär zum Fraunstain Diener bekennen dass der vonRegensburg Söldner und Diener sie gefangen, aber freundlich ledig gelassen haben, da sie erweisten,wem sie angehörten. Mitsiegler: der erber veste Herr Hans der Leubolflnger zum Ilawczenslain.G. an sand Michelstag. (c. 2 S.)
39. Sept.
Heinrich von Puchpergk bekennt, dass ihm die Landgrafen von Leuchtenberg Johann undGeorg dessen Vetter für Bürgschaften und Zahlungen, welche er und sein Vetter Hans von Puch-berg sei, für dieselben geleistet haben, mehrere Jahres-Gilten so wie auch einen Zehent und zweyGütel zu Ertenberg wieder löslich binnen sechs Jahren verkauft haben. Mitsiegler: Sein BruderErhard und Heinrich der Prant zu Razinstorf, D. eod. d.
Heinrich Marscalck zu Pappenheim verkauft an Vtz von Burck einen Weisat-Schilling und einFassnachthuhn aus des Zimmerhansen Gute daselbst, für frei eigen, ausgenommen 30 Pfenning, diedaraus dem Heiligen zu Wisent zugehen, für 4 Gulden rheinisch, D. eod. d.
Bischof Johann von Würzburg verschreibt mit Zustimmung des Domkapitels denen von Buchenauund von der Tann für die Stadt und das Amt Mellerstadt, die er von denselben eingelöst hat, dieStadt Meiningen, von deren Einkünften beider Forderungen gedeckt werden sollen, G. zu Würzburgeod. d. (c, 2 S.)
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